Der Satz ist aus zwei Gründen sehr irreführend. Erstens: er klingt, als sei das Klonen von Tieren hingegen in Ordnung, als würde hier ein entscheidender Unterschied zwischen Menschen- und Tierrechten gemacht. Zweitens: es ist überhaupt nicht klar, wo die Grenzen auch innerhalb der Forschung am Menschen verlaufen: wenn das Klonen von Menschen auszuschließen ist, heißt das dann auch, dass das Klonen auch von einzelnen menschlichen Zellen ganz grundsätzlich auszuschließen ist (das würde in bestehende Forschungspraxis massiv eingreifen und es gäbe kaum medizinischen Fortschritt)?
Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
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Antragsteller*in: | BAG WHT (dort beschlossen am: 27.09.2020) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 09.10.2020, 19:29 |
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