Es besteht die Notwendigkeit den Verbrauch öffentlich verfügbarer natürlicher Ressourcen (wie z.B. Wasser, Luft) mit einem verbindlichen Preis zu belegen, um somit eine Überbeanspruchung durch Unternehmen oder Privatpersonen zu verhindern. Gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten muss mit einem angemessenen Preis belegt werden, damit dies in Unternehmensentscheidungen Berücksichtigung findet. Nur so kann die ökologische Wende unserer Gesellschaft gelingen.
Antrag: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Friedrich Fichtner (KV Freiburg) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 48%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 05.10.2020, 09:23 |
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