Der davor stehende Satz stimmt vollkommen. Doch er macht nicht klar genug, was dies bedeutet und welchem neuen Grundsatz Schule folgen muss.
Dafür braucht es den im Antrag formulierten Satz.
Dieser benennt letzlich nur nochmal, dass was wir aus der fachdidaktischen Forschung schon längst wissen, und was wir auch anhand des radikalen Wandels in der Coronazeit zu einem verstärkten digitalen Unterricht sahen: Es braucht keine klassische Wissensvermittlung im Rahmen eines Frantalunterrichts im 45 Minuten Format. Im Gegensatz brauchen wir Flipped Claasrooms, in denen Wissensvermittlung über diverse Medien, oft digital und an verschiedenen Orten geschieht und im Klassenzimmer der soziale Lernort geschaffen wird. Dies ist das neue Grundkonzept von Unterricht, welches die Möglichkeiten eines digitalen Zeitalters für eine heterogene Schüler*innenschaft nutzt.
Antrag: | Kapitel 7: In Bildung investieren |
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Antragsteller*in: | Ivy May Müller (KV Hamburg-Eimsbüttel) und 42 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 44%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.B-01-071-2 |
Eingereicht: | 07.10.2020, 23:40 |
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