Die Schaffung einer föderalen europäische Republik mit europäischen Parteien und Listen für die Parlamentswahl und der weiteren Interessenwahrung der Mitgliedsstaaten im Rat als 2. Kammer stellt die Notwendigkeit der degressiven Proportionalität für die Repräsentation der Mitgliedsstaaten infrage (vgl. GSP.G-01: Grundwerte, Z. 172). Unserem Demokratieverständnis entsprechen die Wahlgrundstätze des Grundgesetzes für eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl. Dahinter wollen wir auch in einer föderalen europäischen Republik nicht zurückfallen.
weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich
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