Die vorgeschlagenen Änderungen sollen Diskriminierungen in den genannten Bereichen der Gesellschaft vermeiden.
Zwar spielen in Deutschland Religionsgemeinschaften eine wesentlich größere Rolle als die zu zumeist kleinen nicht-religiösen Weltanschauungsgemeinschaften. Aber die Letzteren sollten ebenfalls in die Pflicht genommen werden, jede Diskriminierung von Frauen zu vermeiden. Und umgekehrt sollten Frauen nicht wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert werden.
Eine in die Zukunft weisende Formulierung des Grundsatzprogramms sollte die gesellschaftliche Realität abbilden.
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