Schon jetzt gibt es Regelungen zu Schonvermögen im Grundsicherungsbezug. Insbesondere sofern dieses in Art und Höhe der (zusätzlichen) Altersabsicherung dient. Dessen angemessene Höhe ist im Rahmen eines Bundestagswahlprogramms näher zu definieren.
Deshalb darf nicht jedes Vermögen zur eigenen Existenzsicherung herangezogen werden. Das muss auch in der Formulierung an dieser Stelle deutlich werden! Ansonsten tauschen wir nur den Zeitpunkt sozialer Transferleistungen bzw. Armut gegen Altersarmut.
Antrag: | Kapitel 6: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Marc Kersten (KV Köln) und 33 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 53%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.S-01-105 |
Eingereicht: | 21.09.2020, 15:48 |
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