Antrag: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | BAG Mobilität und Verkehr (beschlossen am: 16.07.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.L-01-138-3 |
Eingereicht: | 03.10.2020, 21:53 |
GSP.L-01-151-5: Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen
Verfahrensvorschlag zu GSP.L-01-138-3: Antragstext
Von Zeile 139 bis 141:
(75)(77) Die Mobilität in derim ökologischen ModerneZeitalter ist vernetzt und digital. Die Verkehrsträger kombinieren ihre Angebote und Verbindungen - ermöglicht von allen Anbietern und auf Grundlage transparenter Programmierungen und Informationen. Der Öffentliche Nahverkehr wird immer stärker öffentlich finanziert, sodass seine Nutzung für alle über niedrige Pauschaltarife bis hin zu Kostenlosangeboten gewährleistet ist. Gleichzeitig muss das Angebot verbessert werden. Verschiedene Mobilitätsformen greifen so nahtlos ineinander und ermöglichen individuelle Mobilität, ohne ein eigenes Auto besitzen zu müssenauch für Menschen mit einer Behinderung oder mobilitätseingeschränkte Menschen. Home-Office, Videokonferenzen und flexibles Arbeiten tragen zusätzlich zur Verkehrsvermeidung bei.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 150 bis 151 einfügen:
transnationale Bahnverbindungen, ein komfortables Nachtzugangebot und ein einheitliches europäisches Buchungssystem zu vernetzen. Auch der Güterverkehr muss dekarbonisiert werden.
[Neuer Abschitt] Aufgrund des hohen Treibhausgasausstoßes ist die Einhaltung der Klimaziele im Mobilitätssektor von besonderer Bedeutung. Deshalb müssen alle Mobilitätspläne in Bund, Ländern und Kommunen nachweisen, wie die globalen Ziele lokal eingehalten werden können. Darüber hinaus ist es notwendig, die Wirkungen regelmäßig quantitativ zu messen und gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen anzupassen. Damit die Ziele auch über mehrere Legislaturperioden bestand haben, sollen unabhängige wissenschaftliche Gremien die Umsetzung nachhaltiger Mobilität in Bund, Ländern und Kommunen evaluieren.
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