Wir sollten uns hüten, alle staatlichen Aufgaben, so wichtig sie sein mögen, mit dem Label „Rechtsstaat“ zu versehen. Rechtsstaat bedeutet, dass die Ausübung der Staatsgewalt dem Recht unterworfen ist. Dass der Staat für die Sicherheit der Menschen zu sorgen hat, ist richtig, unterscheidet aber den Rechtsstaat nicht von anderen Staatsformen. An den Versuchen von politischen Mitbewerberinnen, den Begriff "Rechtsstaat" im Sinne von Stärke und Härte umzuframen („mit der vollen Härte des Rechtsstaats"), sollten wir uns nicht beteiligen.
Die Betonung des Gewaltmonopols ist darüber hinaus nicht nur im Zusammenhang mit dem Waffenrecht wichtig, sondern auch bei der Ablehnung des Outsourcings von staatlicher Gewalt an Privatunternehmen, wie es in immer mehr Ländern der Welt passiert.
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