Die Istanbul Konvention ist geltendes Recht in Deutschland und umfasst alle betroffenen Behörden, Institutionen, Organisationen und gesellschaftlichen Bereiche- von der Prävention und der Nachsorge. Sie inkludiert alle besonders vulnerablen Personengruppen und umfasst einen konkren Maßnahmen Katalog. Die Umsetzung der Istanbul Konvention muss pro aktiv vom Staat vorangetrieben werden und geht Hand in Hand mit den SDG 5 der United Nations. Dafür müssten feste Budgets in den Haushalten verankert und eigene Daten zum Thema Femizid erhoben werden.
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Lillemor Mallau (KV Berlin-Pankow) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 63%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 08.10.2020, 19:55 |
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