Im Bundestagswahlprogramm 2017 haben wir gefordert, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide einzuführen. Das ist eine grundsätzliche Forderung, die in einem Grundsatzprogramm nicht fehlen darf. Auch im Zwischenbericht hieß es: "wollen wir die bestehenden direktdemokratischen Möglichkeiten auf kommunaler und Landesebene verbessern und solche Möglichkeiten auf Bundes- und europäischer Ebene einführen, bei garantiertem Minderheitenschutz." Eine beratende Funktion (wie bei den Bürger*innen-Räten) ist nicht immer ausreichend, um Bürger angemessen zu beteiligen.
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | KV Odenwald-Kraichgau (dort beschlossen am: 07.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.D-01-120-5 |
Eingereicht: | 08.10.2020, 20:41 |
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