Eurojust und EUStA sind beides EU-Agenturen und sollten beide benannt werden, zumal die gerade beginnende EUStA auf nicht absehbare Zeit begrenzt ist auf Straftaten zu Lasten der finanziellen Interessen der EU und außerdem nicht alle Mitgliedsstaaten umfasst. Eurojust koordiniert Bekämpfung von Terrorismus und schwerer organisierter Kriminalität, umfasst alle Mitgliedsstaaten, ist mit vielen weiteren Staaten und dem EJN (Europ.Justitielles Netz), dem Netz der gemeinsamen Ermittlungsgruppen und dem „Genozid-Netz“ verbunden. Redaktionelle Korrektur: Es gibt nur eine europäische Staatsanwaltschaft.
Mehr europäische Zusammenarbeit bei der Polizei ist sinnvoll, birgt aber auch Risiken, gerade wenn es um den Austausch von Daten geht. Diese Risiken sollten nicht unerwähnt bleiben. Ob die JI-Richtlinie ausreichend ist, um den nötigen Schutz zu gewähreisten, wird von vielen Fachleuten bezweifelt, so dass dies politisches Tätigkeitsfeld in den kommenden Jahren bleiben wird. Die Lösung ist jedoch sicher nicht weniger Europa, sondern mehr Europa auch beim Rechtsschutz.
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