Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Kirsten Kappert-Gonther (KV Bremen-Nordost) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 48%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.Z-01-329 |
Eingereicht: | 18.09.2020, 13:14 |
GSP.Z-01-345: Kapitel 4: Zusammen leben
Verfahrensvorschlag zu GSP.Z-01-329: Antragstext
Von Zeile 326 bis 333 löschen:
(213) Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeuten eine gute Gesundheitsversorgung in der Stadt und auf dem Land. Jeder Mensch muss Zugang zu medizinischer und psychotherapeutischer Hilfe haben, egal wo er lebt. Dafür müssen die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung überwunden und Gesundheitsregionen aufgebaut werden, die eine bestmögliche Verknüpfung der verschiedenen Versorgungsangebote vor Ort erlauben. Durch ein Stufenmodell von der ambulanten und stationären Grundversorgung bis hin zu Spezialkliniken kann die Versorgung im ländlichen Raum gestärkt und zeitgleich eine gute Versorgungsqualität sichergestellt werden.
Nach Zeile 345 einfügen:
(213) Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeuten eine gute Gesundheitsversorgung in der Stadt und auf dem Land. Jeder Mensch muss Zugang zu medizinischer und psychotherapeutischer Hilfe haben, ohne lange Wartezeiten, egal wo er oder sie lebt. Dafür müssen die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung überwunden werden. Durch ein Stufenmodell von der gesundheitlichen Grundversorgung bis hin zu Spezialangeboten kann die Versorgung im ländlichen und städtischen Raum gestärkt und zeitgleich eine gute Versorgungsqualität sichergestellt werden. Vor Ort werden verschiedene Angebote der Gesundheitsversorgung bestmöglich miteinander verknüpft. Ambulante und stationäre Versorgung werden dabei gemeinsam mit niedrigschwelligen Angeboten der Gesundheitsberatung geplant. Prävention und Gesundheitsförderung werden in allen kommunalen Handlungsfeldern fest verankert.
Von Zeile 347 bis 352:
hinweg ist notwendig, um den Bedarfen der Patient*innen in einer älter werdenden Gesellschaft besser gerecht zu werden. Eine gut abgestimmte integrierte Versorgung in Form von Gesundheitsregionen, in denenmuss zur Regel werden. Das bedeutet, dass Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Pflegekräfte und andere Heilberufegesundheitsnahe Berufe sowie ein ausgebauter und gut ausgestatteter öffentlicher Gesundheitsdienst Hand in Hand und auf Augenhöhe zusammenarbeiten, muss darum zur Regel werdenbeispielsweise in gemeinwohlorientierten Gesundheitszentren. Dabei helfen eine umfassende Versorgungsplanung, Gesundheitsberichterstattung, die Aufwertung und Ausweitung der
Von Zeile 355 bis 357:
essenzieller Teil unseres Gesundheitssystems und müssen finanziell besser abgesichert werden. EineDie Stärkung der professionellen Pflege und der hausärztlichen Versorgung ist Voraussetzung für ein gutes Versorgungsnetz in der Fläche.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 344 bis 345 einfügen:
Versorgungsplanung im Gesundheitssystem soll gestärkt werden. Stationäre und ambulante Versorgung sollen zusammen gedacht, geplant und finanziert werden. Der öffentliche Gesundheitsdienst muss in seiner wichtigen Rolle für die Prävention sowie den Infektions- und Katastrophenschutz dauerhaft aufgewertet werden.
weitere Antragsteller*innen
- Patrick Hennings (KV Bremen-Ost)
- Alexandra Werwath (KV Bremen-Mitte)
- Ralf Bohr (KV Bremen-Ost)
- Wiebke Feuerhake (KV Bremen-Nordost)
- Wilko Zicht (KV Bremen-Ost)
- Karolina Ziehm (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Jonas Friedrich (KV Bremen-Mitte)
- Ken Oduah (KV Bremen-Kreisfrei)
- Bettina Hoffmann (KV Schwalm-Eder)
- Cornelius Hantscher (KV Göttingen)
- Klaus Ernst Harter (KV Sigmaringen)
- Katharina Wittig (KV München)
- Charlotte Kugler (KV Köln)
- Edith Ailinger (KV Reutlingen)
- Ingo Böing (KV Barnim)
- Ralph Urban (KV Herzogtum Lauenburg)
- Catherina Pieroth-Manelli (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Uwe Dietrich (KV Hildesheim)
- Harald Wölter (KV Münster)
- Sylvia Momsen (KV Frankfurt)
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