Aus unserer Sicht sollten an dieser Stelle die Themen Nachbau und Sortenvielfalt direkt erwähnt werden. Der Nachbau ist ein altes und auch nachhaltiges Konzept der Landwirtschaft. Durch das Ende der 90-er Jahre beschlossene Nachbaugesetz wird diese Anbaumethode stark erschwert. Beim Thema Nachbau gibt es seit den 90-er Jahren fortwährend andauernde juristische Verfahren. Auch diese zeigen, dass die aktuelle Regelung eine geringe Akzeptanz findet. In einem aktuellen Debattenbeitrag einer Vielzahl unserer Politiker (https://www.gruene.de/artikel/agrarwende-statt-gentechnik) wird unter anderem die Gefährdung des Saatgutnachbaus für Kleinbäuerinnen und -bauern thematisiert. Dieses Thema sollten wir nun auch im Grundsatzprogramm erwähnen.
In dem bereits erwähnten Debattenbeitrag gibt es auch einen Abschnitt, der sich mit dem Thema Sortenvielfalt beschäftigt: „Mit GVO-Monokulturen, dem damit verbundenen hohen Pestizideinsatz und der Verengung der angebauten Sorten- und Artenvielfalt trägt Gentechnik direkt zur Verdrängung bio-diverser Kulturlandschaften und zum Artensterben in der Landschaft bei. Die Erhaltung von Diversität betrifft auch das genetische Erbe. In der Landwirtschaft z.B. im globalen Süden schrumpft die genetische Vielfalt etwa, weil zunehmend gentechnisch verändertes Saatgut der Agrarkonzerne den Anbau dominiert. In die Entwicklung und Forschung konventioneller regionaler Sorten wird deshalb kaum investiert, Wissen über das Potential vorhandener Sorten geht verloren.“ Daher halten wir eine Positionierung zum Thema Sortenvielfalt für notwendig.
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