Nicht jede Künstler*innen und Kulturschaffende haben im Zusammenhang mit Digitalisierung etwas mit Urheberecht zu tun. Die Begriffe Urheberrecht, Nutzungsrecht und Geistiges Eigentum führten schon immer bei uns Grünen zu kontroversen Debatten, die wir auf unzähligen Parteitagen und Tagungen ausgetragen haben. Das betrifft auch den Gebrauch geistiger Güter, gesicherte Urheber- und Nutzungsrechte und die angemessene Vergütungen daraus. Kreativität lebt von der Schaffung wie von der Ausschöpfung geistiger Güter. Rechte auf Urheberschaft an und die Anwendung von Ideen müssen in einem fairen Verhältnis stehen und zu angemessenen Vergütungen führen. Deswegen muss das hier thematisiert werden, auch eigentlich für andere Bereiche wie den Journalismus oder die Wissenschaft, ohne jedoch in die Sphäre von Monsanto oder der Pharmaindustrie zu rutschen.
Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
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Antragsteller*in: | BAG Kultur (dort beschlossen am: 08.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.W-01-166-2 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 10:56 |
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