Wir möchten, dass das Thema Gewalt in der Geburt in unserem Grundsatzprogramm genauso thematisiert wird wie das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche. Da beides unter reproduktive Selbstbestimmung fällt, haben wir den Text leicht umformuliert, damit er nicht zu lang wird. Der Inhalt des Originaltextes wurde komplett in den neuen Entwurf übernommen.
Die WHO hat 2014 erstmals ein Statement zum Thema Gewalt in der Geburt vorgelegt: https://www.who.int/reproductivehealth/topics/maternal_perinatal/statement-childbirth/en/
Deutsch: https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/134588/WHO_RHR_14.23_ger.pdf?sequence=22
Das Thema ist unserer Kenntnis nach noch nicht in der Politik angekommen. Wir sehen es als Aufgabe von uns Grünen, dieses ins Bewusstsein zu rücken. Die Verankerung im Grundsatzprogramm wird der Herausforderung gerecht: Gewalt in der Geburtshilfe ist ein Tabuthema. Es in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und an Lösungen zu arbeiten, wird sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, mehr als in einer Wahlperiode zur Verfügung steht. Daher sehen wir dies im Grundsatzprogramm als gerechtfertigt. Durch die Aufnahme des Themas in das Grundsatzprogramm haben alle Ebenen (EU bis kommunal) die Möglichkeit, darauf zurückzugreifen.
Man könnte schnell in die Versuchung kommen, dieses Problem nicht bei Industrieländern zu verorten. Zu schnell werden den betroffenen Frauen Luxusprobleme unterstellt, da ja die medizinische Versorgung, wie eben z.B. in Deutschland, als exzellent gilt. Darum geht es jedoch nicht. Es geht um Übergriffigkeit, sowohl psychisch als auch physisch.
Zitat einer Hebamme aus diesem Video: „Es kann nicht sein, dass wir als Berufsgruppe ein Tabuthema haben und helfen, dass es weiter ein Tabuthema bleibt.“
Der inzwischen in Deuschland öffentlich diskutierte Off-Label-Use von Cytotec ohne ausreichende vorherige Aufklärung ( https://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/videos-und-manuskripte/cytotec-medikament-geburtseinleitung-100.html oder https://www.sueddeutsche.de/panorama/cytotec-geburtshilfe-fragen-antworten-1.4795300 ) ist nur eines von vielen Beispielen von Übergriffigkeiten bei Geburten.
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