Im Grundsatzprogrammentwurf sprechen wir davon, dass Arbeit Sinn stiftet und Arbeitslosigkeit nicht zum Ausschluss vom Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe führen darf. Zahlreiche empirische Studien haben gezeigt, dass Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum psychischen und physischen Wohlbefinden von Menschen leistet. Im Antrag 19/591 unserer Bundestagsfraktion, den der Bundestag am 02. März 2018 in erster Lesung debattierte, fordern wir eine solidarische Arbeitsmarktpolitik, um Langzeitarbeitslosen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten und den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken. Wir befürworten ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), um Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dieser „soziale Arbeitsmarkt“ soll für über 25-Jährige, die bereits länger als 24 Monate ohne Arbeit sind, geöffnet werden. Außerdem sollen diese geförderten Arbeitsplätze sozialversicherungspflichtig sein und es sollen Tarif- oder Mindestlohn gezahlt werden.
Das Grundsatzprogramm darf hinter diese konkreten Forderungen nicht zurückfallen. Teilhabe durch Arbeit auch für Langzeitarbeitslose und Menschen mit geringen Chancen am ersten Arbeitsmarkt ist ein grundsätzliches Ziel und keines, das nur in konkreter Form in ein Bundestagswahlprogramm gehört.
Dieses Ziel ist auch nicht zu spezifisch für ein Grundsatzprogramm. Es kann nicht sein, dass wir an verschiedenen Stellen des Programmentwurfs z.B. genau festschreiben, dass Artenzüchtungen mit Open-Source-Lizenzen und ohne Patente betrieben werden sollen (S. 25, Absatz 153), und aufzählen, welche Grundstoffe in Europa in 10-15 Jahren noch produziert werden sollen (S. 19, Absatz 112), aber ein sozialpolitisches Ziel, das wesentlich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für die Würde jedes Menschen ist, im Programmentwurf mit keiner Silbe erwähnen.
Mit diesem Ziel befinden wir uns als Bündnispartei in guter Gesellschaft – sowohl der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, als auch des DGB, der fordert, öffentlich geförderte Arbeit quantitativ deutlich auszuweiten und qualitativ zu verbessern, die Förderung auf gemeinwohlorientierte Arbeitgeber zu konzentrieren und Haushalte mit Kindern, in denen beide Elternteile erwerbslos sind und die ein extrem hohes Armutsrisiko aufweisen, als besondere Zielgruppe zu definieren.
Deshalb fordern wir, dass Bund, Länder und Kommunen sorgen, in größerem Umfang als bisher Arbeitsplätze anzubieten, die sich bei rein profitorientiertem Wirtschaften nicht rechnen würden, und aus Solidarität mit Menschen, die keine mächtige Lobby haben, ein entsprechendes Ziel in das Grundsatzprogramm aufzunehmen. Langfristig bedeutsam ist dieses Thema in jedem Fall – es wird auch in 10 bis 15 Jahren aktuell und drängend sein, womöglich noch weitaus mehr als heute.
Kommentare