Wir beantragen, dass die ursprüngliche Formulierung der AG Vielfalt wieder hergestellt wird.
Die Formulierung der Rechte entsprechen dem Vorbild im Frauenstatut, "(4) [...] Sie hat Zutritts-, Einsichts- und Mitspracherecht in allen bundesweiten Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN."
. Darüberhinaus soll die Vielfaltsreferent*in natürlich auf vielfältige Art und Weise Kontakt mit Landes-, Kreis- und Ortsverbänden haben. Dieses Verhältnis aber nur auf Beratung zu limitieren ist unnötig restriktiv. Vielleicht wird die Vielfaltsreferent*in z.B. in Kooperation Veranstaltungen realisieren.
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