Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | GSP-S Solidarität sichern |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Bundesdeligiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 21.11.2020 |
Eingereicht: | 22.11.2020, 15:08 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Kapitel 6: Solidarität sichern
Beschlusstext
Kapitel 6: Solidarität sichern
Sicherheitsversprechen
(274) Es braucht ein neues soziales Sicherheitsversprechen. Ein starkes soziales Netz ist
die Grundlage für persönliche Entfaltung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Niemand soll
unterhalb des Existenzminimus leben müssen. Soziale Politik schafft Teilhabe. Dafür braucht
es soziale und inklusive Infrastruktur, Orte des Miteinanders, diskriminierungsfreie Zugänge
sowie gleichwertige Lebensverhältnisse. Eine gute Daseinsvorsorge ist Voraussetzung für
Zusammenhalt.
(275) Freiheitsrechte bleiben ein Privileg von wenigen, wenn die sozialen Voraussetzungen
nicht beachtet werden. Das Grundgesetz soll deshalb um soziale Grundrechte wie zum Beispiel
das Recht auf Wohnen ergänzt werden.
(276) Die weitere Angleichung der Lebensverhältnisse in der Europäischen Union ist eine
Voraussetzung für eine von allen positiv erlebte Freizügigkeit. Die EU braucht daher
Investitionen in sozialen Zusammenhalt und Klimaschutz und keine destruktive Sparpolitik.
Sie hat die Europäische Union in der Vergangenheit belastet. Deregulierung, Privatisierungen
und Kürzungen von Ausgaben für Investitionen und Daseinsvorsorge dürfen keine Bedinungen für
Finanzhilfen sein.
Arbeit
(277) Für die meisten Menschen ist Erwerbsarbeit mehr als Existenzsicherung. Arbeit - ob in
Voll- oder Teilzeit - stiftet Sinn, man gehört dazu, bringt etwas voran. Erwerbsarbeit in
Vollzeit muss immer so viel wert sein, dass man davon auskömmlich leben kann. Arbeitsoll
sichaberauch stärker am Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an der Arbeit.
So umfasst Arbeit auch Haus-, Sorge- und ehrenamtliche Arbeit, die für eine funktionierende
Wirtschaft und Gesellschaft unerlässlich ist. Diese Formen der Arbeit müssen genauso viel
Anerkennung erfahren wie Erwerbsarbeit. Sie sollen für niemanden ein Armutsrisiko oder den
Verlust der Unabhängigkeit bedeuten.
(278) Darüber hinaus braucht es ein starkes Arbeitsrecht. Dazu zählen faire Löhne, ein
armutsfester Mindestlohn, Lohngleichheit bei gleicher und gleichwertiger Arbeit, klare
Vorgaben zu Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Regelung von Arbeitszeiten. Auch
Menschen mit geringer Qualifikation müssen die Möglichkeit haben zu fairen Bedingungen an
unserem Wirtschaftssystem zu partizipieren. Das Arbeitsrecht muss auch in digitalen
Arbeitsmodellen und Unternehmen vollständig gelten und gestärkt werden.
(279) Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen durch Gewerkschaften, Betriebsräte
und Schwerbehindertenvertretungen muss in allen Unternehmen und Branchen selbstverständlich
sein. Die Sozialpartnerschaft muss auch im Wandel bewahrt und ausgebaut werden. Für ihre
Lebensplanung brauchen Menschen Verlässlichkeit, auch im Erwerbsleben. Dazu gehören ein
effektiver Kündigungsschutz, flexible und gerecht aufgeteilte Elternzeit, faire Tariflöhne
und, als Grundsatz unbefristete Arbeitsverträge. Die Tarifbindung muss gestärkt werden und
die öffentliche Hand soll dies bei ihrer Auftragsvergabe berücksichtigen. Dafür braucht es
handlungsfähige Sozialpartner, starke Gewerkschaften ebenso wie verlässliche
Arbeitgeberverbände.
(280) Eine vielfältige Gesellschaft bringt immer vielfältigere Formen der Beschäftigung und
Arbeit hervor, oftmals jenseits einer Festanstellung. Je diverser die Arbeitswelt wird,
desto mehr brauchen wir eine soziale Sicherung, die alle Bürger*innen absichert. Um Solo-
Selbstständige zu unterstützen und gleichzeitig in das Sozialsystem einzubinden und um
prekäre Lebensverhältnisse zu verhindern, sollen neue Sicherungsmodelle entwickelt werden.
Solo-Selbstständigen soll der Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung
erleichtert werden und sie sollen die Möglichkeit haben, sich gegen Arbeitslosigkeit zu
versichern. Die Arbeitslosenversicherung soll allen Selbstständigen offenstehen sowie
bezahlbar und flexibel ausgestaltet werden. Dabei sollen die besonderen Bedingungen des
jeweiligen Berufsbildes und der gestaffelten Beiträge Auswirkungen sowohl auf den Anspruch
wie auf die Auszahlung der Ersatzleistungen haben. Ebenso bringt ein Zugang insbesondere für
Solo-Selbstständige zu anderen Leistungen der Arbeitsförderung eine höhere soziale
Gleichheit.
(281 neu) Der Arbeitsplatz soll ein Ort sein, an dem alle Menschen unabhängig von ihrer
Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität sie selbst
sein können. Durch wirkungsvollen rechtlichen Schutz gilt es sicher zu stellen, dass alle
Menschen im Beruf diskriminierungsfrei arbeiten können.
(281) Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten oder dort
arbeiten möchten, sollen die dafür notwendige Unterstützung erhalten. Menschen mit
Behinderung, die bislang in Werkstätten arbeiten, sollen bessere Möglichkeiten bekommen, in
den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu wechseln. Dafür sollen sich Werkstätten
weiter öffnen. Als echte Alternativen zu den Werkstätten sollen Integrationsunternehmen
ausgebaut werden. Das Ziel ist ein inklusiver Arbeitsmarkt.
(282) Erwerbsarbeit sorgt nicht nur für Einkommen, sondern bedeutet für die Menschen auch
gesellschaftliche Teilhabe, soziale Kontakte, Wertschätzung und Anerkennung. Deshalb
brauchen Menschen die lange arbeitslos sind, Chancen und Perspektiven. Sie benötigen einen
Sozialen Arbeitsmarkt, der Teilhabe ermöglicht. Dabei müssen Menschen, die individuelle
Betreuung und Hilfe brauchen, diese auch erhalten.
(283) Die ökologische Transformation und der digitale Wandel ändern das Wirtschaften
grundlegend, und damit auch die Arbeit und die Arbeitsbedingungen. Die Digitalisierung der
Arbeitswelt bietet Chancen und Risiken. Welche Tendenzen sich durchsetzen, ist eine Frage
der politischen Gestaltung. Ohne klare Steuerung im Sinne der Beschäftigten erleben wir neue
Formen von Ausbeutung, Überforderung und Entfremdung, von Überwachung und ständiger
Erreichbarkeit. Doch wenn die Transformation entsprechend politisch organisiert wird, bietet
sie große Chancen für mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Es gilt, die Möglichkeiten der
Digitalisierung zu nutzen, um schwere Tätigkeiten zu erleichtern.
(283) Neben Einkommen ist Zeithaben für viele Menschen ein immer größerer Wert. Die
Verfügbarkeit über die eigene Zeit schafft Lebenszufriedenheit. Die Steigerung der
Produktivität soll so genutzt werden, dass Menschen freier und souveräner agieren können.
Die Möglichkeit, selbst über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen, gilt es zu stärken.
Gleichzeitig soll durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung Arbeit gerechter verteilt
werden, sodass alle Menschen mehr Zeit für sich selbst, ihre Familien, ihre Hobbys und für
gesellschaftliches Engagement haben. Das darf kein Privileg derjenigen bleiben, die es sich
leisten können. In Zeiten der Erziehung, Pflege und Weiterbildung braucht es eine
solidarische Unterstützung und Förderung. Auch Menschen mit niedrigem Einkommen sollen sich
Auszeiten leisten können.
(284) Die Veränderung der Arbeitswelt verlangt den Menschen viel ab: Flexibilität,
Umstellung, Anstrengung. Es braucht einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Umschulung,
die solidarisch finanziert werden. Dazu wollen wir die Arbeitslosenversicherung zu einer
Arbeitsversicherung erweitern und die Transformation der Arbeitswelt gerecht und
partizipativ gestalten. Für Menschen, die durch den Strukturwandel ihre Arbeit verlieren,
gibt es eine besondere gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Arbeitslosigkeit darf nicht
zum Ausschluss vom Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe führen.
(285) Mobiles Arbeiten bietet viele Möglichkeiten der selbstbestimmten Arbeitsgestaltung und
einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, birgt aber auch die die Gefahr der
Doppelbelastung insbesondere für Frauen. Das Recht auf mobiles Arbeiten muss gestärkt und
gleichzeitig durch betriebliche Regelungen, Mitbestimmung und einen verbesserten
Arbeitsschutz so gestaltet werden, dass möglichst viele der potentiellen Vorteile
verwirklicht werden können. Das Recht darf nicht zur Pflicht werden und der Anspruch auf
einen betrieblichen Arbeitsplatz muss erhalten bleiben
(286) Digitalisierung bietet die Möglichkeit für mehr Souveränität und Flexibilität. Dafür
ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und zeitlicher wie örtlicher Lage der
Arbeit nötig. Erwerbsarbeit darf nicht in andere Bereiche übergreifen. Überstunden müssen in
allen Bereichen erfasst und abgegolten werden.
(287) Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern, sind
das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an gesellschaftlicher Anerkennung
und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor allem Frauen, besonders diejenigen mit
tatsächlicher oder zugeschriebener Migrationsgeschichte. Ihre Leistung für das Gemeinwesen
muss aufgewertet und besser bezahlt werden. Das umfasst vor allem eine bessere finanzielle
Ausstattung von kommunalen Einrichtungen sowie Investitionen in die Daseinsvorsorge.
(288) Das System der dualen Ausbildung hat sich bewährt und ist eine wichtige Säule unserer
Arbeitswelt. Es gewährleistet eine hohe Qualifikation und umfassende Kompetenzentwicklung.
Studium und Berufsausbildung in Verbindung mit beruflicher Erfahrung sind grundsätzlich
gleichwertig. Die Rechte von Auszubildenden müssen gestärkt werden und es braucht mehr
betriebliche Mitbestimmung. Ausbildungen umfassen Arbeit, sie muss gut entlohnt werden. Aus-
und Weiterbildung muss inklusiv sein. Sie muss in Teilzeit und modular möglich sein.
Geschlechtergerechtigkeit
(289) Noch immer bestehen große ökonomische und soziale Ungleichheiten zwischen den
Geschlechtern. Um Gleichberechtigung im Arbeitsleben zu erreichen, ist das Prinzip der
gleichen Bezahlung für gleichwertige Arbeit zentral.
(290) Alleinerziehende, überproportionale oft Mütter, tragen oftmals trotz Erwerbsarbeit ein
hohes Armutsrisiko. Deshalb ist hier eine besondere Absicherung und Entlastung durch den
Staat notwendig.
(291) Durch zahlreiche Regelungen im Steuer- und Sozialrecht wird eine ungleiche Aufteilung
von Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern gefördert. Statt den Trauschein zu fördern,
soll für künftig geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung gelten. Das
Ehegattensplitting soll durch eine gezielte Förderung von Kindern und Familien, in ihren
unterschiedlichen Formen, ersetzt werden. Das Steuer-, das Arbeits- und das Sozialrecht
müssen auf gleichen Rechten beruhen und geschlechtsneutral wirken. Sie sollen stärker an
ökonomischer Unabhängigkeit ausgerichtet werden. Erwerbstätigkeit soll sich für alle
gleichermaßen lohnen.
(292) Unser gesellschaftliches Zusammenleben und unser wirtschaftlicher Wohlstand baut auf
Sorgearbeit auf, die meistens unbezahlt oder unterbezahlt von Frauen geleistet wird. Es
gilt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Arbeit gerecht zwischen den Geschlechtern
verteilt werden kann. Insbesondere Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen und
Freund*innen sind keine Privatsache, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Soziale Garantien
(293) Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben ohne
Existenzangst. Deswegen überwinden wir Hartz IV und ersetzen es durch eine
Garantiesicherung. Sie schützt vor Armut und garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle
Existenzminimum. So macht sie Menschen in Zeiten des Wandels stark und eröffnet Chancen und
Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben.
(294) Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht und soll sich an den Prinzipien der
Teilhabe- und der Bedarfsgerechtigkeit orientieren und ohne weitere Bedingungen für jeden
Menschen gelten, dessen eigene eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen. Sie soll
Sicherheit
geben und die konkrete Lebenssituation und den Wohnort berücksichtigen. Ihre Inanspruchnahme
darf nicht durch bürokratische Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden.
Eigene Erwerbsarbeit muss sich immer lohnen und honoriert werden.
(295) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und
langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen
transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden. Dabei
orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Soziale
Sicherungsysteme sollen so gestaltet werden, dass deren Finanzierung möglichst krisenfest
ist.
(296) Die Föderale Europäische Republik ist eine Solidargemeinschaft, in der alle
Bürger*innen die gleichen sozialen Rechte genießen. Dazu muss die Währungsunion zunächst um
eine Sozialunion mit starken gemeinsamen Mindeststandards erweitert werden, damit die
Schieflage zwischen weitreichenden wirtschaftlichen Freiheiten und wenig entwickelten
Arbeits- und Sozialstandards in der EU korrigiert wird. Dafür braucht es gemeinsame soziale
Standards, wie etwa zu Mindestlohn, Grundsicherung , sowie eine europaweite
Arbeitslosenrückversicherung. Darauf aufbauend wollen wir gemeinsame Instrumente der
Sozialpolitik schaffen.
(297) Einer Gesellschaft mit hoher Gleichheit geht es fast immer besser als einer
Gesellschaft mit hoher Ungleichheit. Dennoch hat die soziale Ungleichheit zugenommen.
Ungleiche Vermögen führen zu ungleichen Einkommen und ungleichen Lebenschancen, die sich
über Generationen vererben. Das bedeutet finanzielle Not für viele Menschen, einen Verlust
an Zufriedenheit, es treibt die Menschen auseinander und schadet dem friedlichen
Zusammenleben und der wirtschaftlichen Stabilität. Das Steuersystem ist ein effektiver
Hebel, um Ungleichheit zu reduzieren. Es braucht eine gleichere Verteilung von Einkommen,
Vermögen, Erbschaften und Chancen und die Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturen, die
sozialen Zusammenhalt und Teilhabe schaffen.
(298) Gerade bei Kindern und Jugendlichen führen eine ungleiche Verteilung von Einkommen und
Vermögen sowie ungleiche Bedingungen je nach Wohnort oder Zugang zum Bildungssystem zu
ungleichen Lebenschancen. Alle Kinder brauchen funktionierende und zugängliche öffentliche
Orte wie Kitas und Schulen oder Sportvereine, Schwimmbäder und Bibliotheken. Kein Kind in
unseren reichen Gesellschaften darf arm oder ein Armutsrisiko für Eltern sein. Jedes Kind
ist gleich viel wert. Das soll über eine Kindergrundsicherung garantiert werden. Darüber
hinaus braucht es eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut, die neben der finanziellen
Absicherung auch Infrastrukturangebote umfasst.
(299) Es gilt, die soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge in der gesamten
Europäischen Union gemeinsam auszubauen und im Sinne geteilter Gemeingüter zu stärken.
Rente
(300) Solidarität lebt davon, dass sich alle an ihr beteiligen. Die Sozialversicherungen
sollen deshalb zu Bürgerversicherungen weiterentwickelt werden, so dass alle Menschen vom
Schutz der Sozialversicherungen profitieren und sich entsprechend ihren Einkommen, egal ob
aus selbstständiger Arbeit, Lohn oder Kapitalerträgen, solidarisch beteiligen.
(301) Das Umlagesystem der Rentenversicherung sichert als Generationenvertrag die
Altersvorsorge und ist weniger krisenanfällig als andere Systeme. Gleichzeitig stehen
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung durch die strukturelle Alterung der Gesellschaft
vor großen Herausforderungen. Oberste Priorität ist, die Altersarmut zu verhindern und ein
lebensstandardsicherndes Rentenniveau zu erhalten. Langjährig in der gesetzlichen
Rentenversicherung Versicherte dürfen im Alter nicht auf Leistungen der Grundsicherung
angewiesen sein. Bei Menschen, die dennoch eine Aufstockung auf Grundsicherungsniveau
benötigen sollte dies unbürokratisch und würdevoll erfolgen.
(302) Die Einwanderung von Arbeitskräften, eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen
sowie eine breitere Solidarität über eine Bürgerversicherung helfen dabei, das Rentenniveau
langfristig abzusichern. Auch die Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und das
Vermeiden prekärer Erwerbsbiographien trägt dazu bei, Altersarmut zu vermeiden.
(303) Private und betriebliche Altersvorsorge können die gesetzliche Rente sinnvoll
ergänzen. Die kapitalgedeckten Säulen der Altersvorsorge sollen künftig öffentlich
organisiert und verwaltet werden. Jede*r, die oder der nicht widerspricht, soll sich daran
beteiligen. So wird eine attraktive Rendite auch für Kleinanleger*innen erzielt und alle
Menschen werden mit geringem Risiko am Produktivvermögen beteiligt.
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