Der Formulierungsvorschlag betont noch deutlicher, dass der Schutz der Verfassung eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft ist ("unser aller Auftrag" könnte auch nur auf die Gesellschaft bezogen sein). Im Widerspruch zu dieser Feststellung wird leider gleich im nachfolgende Satz „Verfassungsschutz“ als Synonym für die dazu zuständigen Behörden verwendet. Die vorgeschlagene Änderung beseitigt diesen Widerspruch, indem sie zu den Verfassungsschutzbehörden überleitet, und liefert die Begründung, warum es den Neuanfang in Form der Aufgabentrennung braucht: Nämlich als Lehre aus dem teilweise katastrophalen Versagen der Verfassungschutzämter in den letzten Jahrzehnten, insbesondere im Kampf gegen den Rechtsextremismus.
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 05.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.D-01-225 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 21:10 |
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