Absatz (196) öffentlicher Wohnraum:
Die öffentlichen Wohnungsträger haben nach dem Ausverkauf der letzten Jahrzehnte m.E. den Anspruch verwirkt, besonders bevorzugt zu werden. Daher sollte „öffentlich“ als alleiniges Kriterium für politische
Begünstigung gestrichen werden, da es nicht ausreicht.
Wichtig ist eine Stärkung genossenschaftlichen und gemeinnützigen Wohnraums. Nur so kann dem drückenden Wohnraumbedarf gerecht werden, der nicht nur im sozial gebunden Bereich besteht.
Es genügt, als politisches Ziel „gemeinnützig“ zu sagen, denn es steht den Kommunen ja frei, eigene kommunale gemeinnützige Wohnungsorganisationen zu gründen.
Diese Bedingung muss m.E. auch von öffentlichen Wohnungsträgern eingefordert werden, dann können sie auch das Wohlwollen und die Förderung der Wohnungspolitik genießen, sonst halt nicht.
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