Der nukleare Nichtverbreitungsvertrag ist seit etwa fünfzig Jahren das zentrale internationale Vertragswerk zum Verbot der Verbreitung und zur Verpflichtung zur Abrüstung von Kernwaffen. Dem Ziel eines atomwaffenfreien Europas und einer atomwaffenfreien Welt kommen wir nur im Rahmen internationaler Verhandlungen unter Einschluss der Atommächte wirklich näher. Einseitige Schritte Deutschlands durch Beitritt zum VN-Atomwaffenverbotsvertrag ohne Absprache mit seinen internationalen Partnern sind daher nicht zielführend – so wird ernsthaft diskutiert, dass in diesem Fall die deutschen Atomwaffen lediglich nach Polen verlegt würden. Der Sicherheit in Europa und der Reduktion von Atomwaffen weltweit wäre damit nicht gedient. Die Verantwortung von Deutschland für den Zusammenhalt der europäischen Sicherheitsarchitektur gebietet daher einer engen Abstimmung und Berücksichtigung der Interessen seiner Partner, insbesondere von mittel- und osteuropäischen Ländern, bei allen Abrüstungsbemühungen.
Antrag: | Kapitel 8: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | Marcel Rohrlack (KV München) und 25 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 23%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 05.10.2020, 18:33 |
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