Nicht nur öffentlich-rechtliche Aufsichtsorgane sollen gegen Verstöße im Rahmen von algorithmischen Entscheidungen vorgehen können, sondern auch individuell Betroffene. Dies erhöht den Anreiz der Betreiber, sich rechtskonform zu verhalten, und bietet Betroffenen die Möglichkeit, direkt gegen Verstöße vorzugehen. Wenn Betroffene von ihnen zustehenden Rechten Gebrauch machen wollen, muss dies wirksam möglich sein.
Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
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Antragsteller*in: | BAG DigiMe (dort beschlossen am: 07.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.D-01-267 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 13:59 |
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