Die bisherige Formulierung folgt dem – mittlerweile als nicht mehr aktuell anzusehenden – Risikofaktorenmodell, wonach ein Mensch „im Prinzip“ gesund ist und durch unterschiedliche Schadeinwirkungen krank werden kann, weswegen es Aufgabe von Prävention ist, diesen Schadeinflüssen zuvorzukommen. Seit den 1980er-Jahren sind dieser Betrachtungsweise verschiedene Konzepte an die Seite gestellt worden, die – ausgehend von einem positiv definierbaren Gesundheitsbegriff (vgl. WHO-Gesundheitsdefinition) – gesunderhaltende oder gesundheitsfördernde Wirkmechanismen beschreiben, durch deren Förderung der Gesundheitszustand des Menschen zu verbessern ist, woraus der Auftrag zur Ressourcenstärkung neben dem Präventionsauftrag erwächst. Die Umformulierung trägt dieser erweiterten Perspektive Rechnung.
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
---|---|
Antragsteller*in: | Cornelia Lange (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 55%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.Z-01-294 |
Eingereicht: | 06.10.2020, 18:14 |
Kommentare