Gleiche Bedingungen für gleiche Arbeit. Aber das geht weit über „equal pay“ hinaus. Dazu gehört das Recht auf gute Rahmenbedingungen, Zugang zu Sozialversicherungssystemen, Mitbestimmungsrechte, angemessene Erfolgsbeteiligung und vieles mehr. Unabhängig davon, ob jemand fest angestellt, freiberuflich, unständig beschäftigt, nebenberuflich, ehrenamtlich oder im Gefängnis arbeitet – egal ob öffentlich gefördert oder privat.
Die andere Änderung ist redaktionell und eine Angleichung der bereits übernommenen Begrifflichkeiten.
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