Wenn die stationäre Pflege in Heimen teurer ist als bei selbstbestimmten ambulanten Wohnformen, scheitert das selbstbestimmte Wohnen oft an dem Kostenvorbehalt. Dies betrifft auch ambulante Wohnformen für psychisch beeinträchtigte Menschen.
| Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Antonia Schwarz (KV Berlin-Kreisfrei) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 52%) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Angelegt: | 25.09.2020, 00:51 |

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