Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | KV Tübingen (beschlossen am: 06.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.Z-01-211-3 |
Eingereicht: | 07.10.2020, 15:14 |
GSP.Z-01-212-4: Kapitel 4: Zusammen leben
Verfahrensvorschlag zu GSP.Z-01-211-3: Antragstext
Von Zeile 211 bis 214:
(196) Wohnen ist auch eine soziale Frage. Um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen, ist ein hoher Bestand an öffentlichem undoder gemeinnützgem, langfristig sozial gebundenem Wohnraum nötig, der möglichst dauerhaft in der Bindung bleiben sollte. Wohnraum und Boden dürfen keine Spekulationsobjekte sein. Das Ziel ist eine gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft, eine "Neue Wohngemeinnützigkeit". Projekte, Initiativen und Gesellschaften des gemeinschaftlichen, genossenschaftlichen, alternativen oder generationsübergreifendes Wohnen sollen unterstützt werden. Dort, wo viele Menschen zuziehen, muss in großem Umfangauch gebaut werden. Dabei muss aufEs braucht nachhaltiges Bauenund flächensparendes Bauen, eine gute Baukultur und eine behutsame Nachverdichtung geachtet werdenund Stadtentwicklung unter Wahrung urbaner wie ländlicher Grün- und Freiflächen.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 211 bis 213 einfügen:
(196) Um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen, ist ein hoher Bestand an öffentlichem und sozial gebundenem Wohnraum nötig. Unser Ziel ist eine am Gemeinwohl orientierte Wohnungswirtschaft. Wir wollen eine neue Gründerzeit bei kommunalen, gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften und Projekten herbeiführen. Deshalb werden wir eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen. Dort, wo viele Menschen zuziehen, muss in großem Umfang gebaut werden. Dabei muss auf nachhaltiges Bauen und eine behutsame Nachverdichtung geachtet
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