Zur Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten, benötigen Unternehmen Geld von Investor*innen. Die Finanzmärkte sind daher ein nicht zu unterschätzender Hebel, um unsere Wirtschaftsweise nachhaltig und sozial zu gestalten. Dies betrifft nicht nur den Klimaschutz, sondern ebenso die Ausbeutung ganzer Ökosysteme sowie von Menschen und Tieren. Anreize und Regeln im Finanzsektor müssen aufgrund der hohen Lenkungswirkung entsprechend gesetzt werden.
Die öffentliche Hand trägt hierbei eine besondere Verantwortung: Das Vermögen der Bürger*innen darf nicht in Investitionen fließen, die gleichzeitig enorme soziale Kosten verursachen. Der Absatz 87 des Grundsatzprogramms bildet dies bereits allgemein ab („Anlagestrategien [des Staates und der öffentlichen Hand] an den Pariser Klimazielen und an sozial-ethischen Kriterien orientieren“). Eine Verengung des vorliegenden Absatzes im Unterkapitel „Finanzmärkte und Banken“ lediglich auf Klimaschutz ist daher inkonsistent und greift zu kurz. Neben dem Klimaschutz standen und stehen der Einsatz für intakte Ökosysteme, Menschenrechte und den Tierschutz schon immer im Zentrum grüner Politik. Das muss in diesem wichtigen Absatz des Grundsatzprogramms zur Ausgestaltung der Finanzmärkte berücksichtigt werden.
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