Beim Erbbaurecht fällt der Grund und Boden nach meist 99 Jahren an den Alteigentümer zurück, wofern der Vertrag nicht verlängert wird. Darauf errichtete Gebäude werden mit 2/3 des Verkehrswertes vergütet.
Diese Regelung schränkt die Grund- und Bodenspekulation ein.
Antrag: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
---|---|
Antragsteller*in: | KV Wolfenbüttel (dort beschlossen am: 23.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Weiterleiten an: Wahlprogramm |
Eingereicht: | 08.10.2020, 12:50 |
Kommentare