Beim Erbbaurecht fällt der Grund und Boden nach meist 99 Jahren an den Alteigentümer zurück, wofern der Vertrag nicht verlängert wird. Darauf errichtete Gebäude werden mit 2/3 des Verkehrswertes vergütet.
Diese Regelung schränkt die Grund- und Bodenspekulation ein.
| Antrag: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Wolfenbüttel (dort beschlossen am: 23.09.2020) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Weiterleiten an: Wahlprogramm |
| Angelegt: | 08.10.2020, 12:50 |

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