Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | BAG Christ*innen (beschlossen am: 02.10.2020) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 04.10.2020, 19:32 |
GSP.Z-01-079: Kapitel 4: Zusammen leben
Verfahrensvorschlag zu GSP.Z-01-072: Antragstext
Von Zeile 72 bis 79:
(176) Muslim*innen in ihrer Vielfalt sind nach den Angehörigen der großen christlichen Konfessionen die größte religiöse Gruppe in diesem Land. Der Islam gehört damit selbstverständlich zu Deutschland. Moscheen und muslimische Gemeinden müssen vor Bedrohungen und Angriffen geschützt, die Sicherheit von Muslim*innen muss gewährleistet werden. Antimuslimischen RassismusMuslim*innenfeindlichkeit zu bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Das Anliegen vieler Muslim*innen, mittelfristig anerkannte und gleichberechtigte Religionsgemeinschaft(en) im Sinne und nach den Regeln des Grundgesetzes bilden zu können, verdient Unterstützung. Das Ziel sind Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften, die in keiner strukturellen Abhängigkeit zu einem Staat, einer Partei oder politischen Bewegung und deren oder dessen jeweiliger Regierungspolitik stehen und sich religiös selbst bestimmen.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 78 bis 79 einfügen:
den Regeln des Grundgesetzes bilden zu können, verdient Unterstützung. Das Ziel sind Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften.
(177neu) Auch andere Religionen können zu einem friedlichen Zusammenleben in der Gesellschaft beitragen, besonders erwähnt seien die großen Weltreligionen des Buddhismus und Hinduismus.
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