Die in Art. 9 GG verankerte Tarifautonomie ist konstitutiv für die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Die Erosion der Tarifbindung ist daher nicht „nur“ ein Problem für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen sondern gefährdet die Grundlagen der Arbeitsbeziehungen. Daher sollte die Tarifautonomie explizit als Grundsatz benannt werden.
Antrag: | Kapitel 6: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | KV Charlottenburg-Wilmersdorf (dort beschlossen am: 06.10.2020) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 08.10.2020, 15:09 |
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