Daten von technischen Geräten enthalten weitaus mehr Informationen über die Nutzer*innen, als diesen bewusst ist. Die daraus zu ziehenden Schlüsse auf das Verhalten der Nutzer*innen dürfen daher nicht genutzt werden, um die Nutzer*innen belastenden Maßnahmen zu unterziehen.
Die künstlerische und kreative Nutzung von Informationen wird derzeit aus wirtschaftlichen Interessen immer weiter beschränkt, wobei die Interessen der Nutzer*innen regelmäßig im Vergleich zu wirtschaftlichen Interessen keine Berücksichtigung finden. Diese Interessen müssen in Ausgleiche gebracht werden.
Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 08.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.W-01-166-2 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 20:00 |
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