Ein zentrales Element dieses Programms ist die Entwicklung einer starken und unabhängigen föderalen europäischen Republik. In Paragraph 366wird daher „eine gemeinsame europäische Außenpolitik“ innerhalb einer „Sicherheitsunion [...], die parlamentarisch kontrolliert ist“, gefordert. Weiter heißt es: „Anstatt immer mehr Geld in nationale militärische Parallelstrukturen zu leiten, sollte die verstärkte Zusammenarbeit der Streitkräfte in der EU ausgebaut und militärische Fähigkeiten sollten gebündelt werden. Dafür braucht es eine geeignete Ausstattung,den Ausbau von EU-Einheiten sowieeine Stärkung des gemeinsamen europäischenHauptquartiers.“Ein Endpunkt dieser Entwicklung könnte eine gemeinsame europäische Armee der föderalen europäischen Republik sein. Der Nordatlantikvertrag in seiner aktuellen Form behindert diesen Prozess allerdings maßgeblich. Einerseits ist er bis heute nicht an die politische Realität der EU angepasst, sondern bezieht sich rein auf die nationalstaatliche Ebene, andererseits würde eine gemeinsame europäische Armee die Frage aufwerfen, wie mit Truppen aus EU-Staaten umgegangen werden sollte, die nicht gleichzeitig NATO-Mitgliedsstaaten sind.Außerdem divergiertdie Entwicklung der europäischen Mitgliedsstaaten und der Vereinigten Staaten von Amerika seit Jahren auch in strategischer Hinsicht immer weiter. Diezahlreichen völkerrechtswidrigen Kriege der USA zwingen uns regelmäßig in faule Kompromisse.
Antrag: | Kapitel 8: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | KV Nürnberg (dort beschlossen am: 17.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 05.10.2020, 14:59 |
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