Die Änderung verfolgt die folgenden Ziele:
1.) Verstärkung des Freiheitsaspektes durch Voranstellung "Freiheit und Sicherheit bedingen sich."
2.) Stilistische Korrektur "vom Kopf auf die Füße" - unserer Meinung nach.
3.) Keine Gleichsetzung von Sicherheit mit "gefühlter" Sicherheit, sondern eine klare Absage an die emotionsgesteuerte "Sicherheits"politik der Unionsparteien. Zugleich muss gefühlte Unsicherheit ernst genommen werden, da auch sie Bewegungs- und Handlungsfreiheit faktisch einschränken kann.
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 18.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 09.10.2020, 20:11 |
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