Die bisherige Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflege anteilig und für die Unterkunft grundsätzlich nicht. Es ist nicht klar, welche Auswirkungeen die bisherige Formulierung im Grundsatzprogramm auf den Eigenanteil hat. In einem Grundsatzprogramm, welches eine Vision für die Zukunft entwirft, brauchen wir ein klares Bekenntnis zu einer Pflegevollversicherung. Eine andere Vision ist mit der Würde der auf Pflege angewiesenen Menschen nicht vereinbar. Der Leistungsumfang wird ähnlich ausgestaltet wie für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Eigenanteil wird in der gesetzlichen Krankenversicherung überwiegend auf gesetzliche Zuzahlungen begrenzt. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht nur die Behandlung im Krankenhaus bezahlt, sondern auch die Unterkunft. Weder Krankheit noch Pflege dürfen mit einem Armutsrisiko verbunden sein. Die Pflegevollversicherung wird schrittweise eingeführt, um die Finanzierbarkeit sicherzustellen.
Diee doppelte Pflegegarantie, die die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen vorschlägt, sieht vor, dass der Pflege-Eignanteil festgeschrieben und gedeckelt wird sowie weitere pflegerische Kosten übernommen werden. Die Kosten für Wohnen und Essen sind von den Betroffenenen selbst zu zahlen. Der Eigenanteil ist damit jedoch in Abhängigkeit vom Pflege-Eigenanteil und den zu zahlenden Kosten für das Wohnen potentiell immer noch hoch. Pflegende Angehörige, die sehr viel zur pflegerischen Versorgung beitragen, werden auch davor geschützt, sich und ihre Ressourcen zu überfordern, weil sich die pflegerische Versorgung daran orientieren kann, was der auf Pflege angewiesene Mensch braucht und nicht, was als Eigenanteil bezahlt werden kann.
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