Es greift zu kurz, sozial und ökologisch verantwortungsvolle Lieferketten auf „Fair Trade“ zu reduzieren. Zudem ist die Möglichkeit der Sanktionierung von Verletzungen der Sorgfaltspflicht auch im Ausland entscheidend für die Wirksamkeit der Kontrolle.
Antrag: | Kapitel 8: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 27.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.I-01-334 |
Eingereicht: | 28.09.2020, 14:01 |
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