Die Ergänzung macht deutlich, dass die „Föderale Europäische Republik" auch nach außen offen ist und sich nicht abschottet. Dies steht auch im Einklang mit der wichtigen Erwägung in (350), wonach „regionale Nationalismen“ abzulehnen sind und betont die Rolle der Republik im System der UN als globaler Friedensordnung.
(Dieser Änderungsantrag wurde, vorgeschlagen von Thilo Zimmermann, vom Arbeitskreis Internationales & Europa des KV Köln am 24.09.2020 besprochen und mehrheitlich befürwortet.)
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