Inklusion von Menschen mit Behinderungen taucht in diesem Abschnitt überhaupt nicht auf, dabei steht der Gedanke von Gerechtigkeit klar mit hinter der Ermöglichung von Teilhabe. Wenn wir inklusiv die Gesellschaft betrachten wollen und Menschen mit Behinderungen immer mitdenken (was hoffentlich unser Anspruch ist), so sollten wir dies auch explizit bennen.
Menschen mit unsichtbaren Behinderungen und Menschen mit “seelischen Störungen” sind insbesondere Stigmatisierung ausgesetzt. Bei Inklusionsbemühungen werden diese Menschen aber oftmals vergessen. ‘Objektive’ Bewertungen von Einschränkungen messen die Einschränkungen von Menschen mit psychischen Beschwerden an vergleichbaren körperlichen Beschwerden und suggerieren, beispielsweise Ängste seien frei gewählt. Dies muss sich ändern!
Da es sich dabei um gesellschaftliche Grundbedingungen in allen Lebensbereichen handelt, wird die Aufnahme in dieses Kapitel vorgeschlagen.
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