Grund und Boden sind nicht vermehrbar, aber für alle Menschen essentiell. Spekulation damit und mit Wohnraum treibt die Preise in immer extremere Höhen und vertreibt zunehmend Menschen aus ihrer Heimat. Ständig steigende Wohnpreise verhindern Umzüge und dadurch einen lebendigen Wohnungs- und Immobilienmarkt. Ständig steigende Grundstücks- und Immobilienpreise verhindern, dass Menschen Eigenheimbesitzer werden können. Das gilt insbesondere für unseren Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Hinzu kommt, dass Immobilien in Deutschland bis heute bar bezahlt werden können. Notare und Makler müssten solche verdächtigen Fälle zwar melden, aber die Anzahl solcher Meldungen ist lächerlich gering. Dadurch ermöglicht Deutschland Geldwäsche über Immobilienkäufe.
In Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das müssen wir gegen die Interessen nationaler und internationaler Immobilienspekulanten und auch gegen die organisierte Kriminalität durchsetzen. Dazu braucht es klare gesetzliche Vorgaben zur Verhinderung von Immobiliernspekulation und ein Verbot der Barzahlung von Immobilien. Gerade kleinere Kommunen haben oft nicht die Mittel und das Personal, um die Missstände im Immobiliensektor anzugehen und das geltende Recht aus eigener Kraft durchzusetzen. Sie müssen daher unterstützt werden, beispielsweise durch landes- oder bundesweit tätige „Kompetenzzentren Immobilienrecht“ mit Kompetenzen zur Aufdeckung und Verfolgung entsprechender Vergehen aus eigener Initiative oder auf Bitte von Kommunen.
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