Die Erhöhung des Antragsquorums von 20 auf über 100 (bzw. über 50 für Änderungsanträge) würde die Basisdemokratie in Frage stellen. Zur Begründung siehe meinen Kommentar zum Antrag https://antraege.gruene.de/45bdk/Erhoehung_der_Anzahl_der_Antragstellerinnen-56654?commentId=2788#comm2788
Ich schlage hier stattdessen eine moderate Erhöhung vor.
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