Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte geben leider keinen Anlass, allzu viel Vertrauen in die Effektivität von parlamentarischer Geheimdienstkontrolle zu haben. Das Bundesverfassungsgericht hat daher in seinem BND-Urteil vom Mai 2020 vor allem die Bedeutung der zwei weiteren Säulen der Geheimdienstkontrolle hervorgehoben, nämlich die gerichtsähnliche Kontrolle (beim Verfassungsschutz bisher in Form der G10-Kommissionen) sowie eine unabhängige adminstrative Kontrolle, die eigeninitiativ stichprobenmäßig den gesamten Prozess der Überwachung auf seine Rechtmäßigkeit prüfen kann. Hinter der Erkenntnis, dass es bei den Geheimdiensten mehr externe Kontrolle als nur durch das Parlament geben muss, sollten wir nicht zurückbleiben. Gute Kontrolle allein reicht außerdem nicht. Vielmehr müssen die tatsächlichen Möglichkeiten und rechtlichen Befugnisse der Verfassungsschutzämter und anderer Nachrichtendienste eng begrenzt bleiben, um einem rechtswidrigen Eigenleben möglichst wenig Raum zu geben.
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 05.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.D-01-225 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 21:12 |
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