Antrag: | Kapitel 8: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg (beschlossen am: 22.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.I-01-415-3 |
Eingereicht: | 24.09.2020, 12:20 |
GSP.I-01-416: Kapitel 8: International zusammenarbeiten
Verfahrensvorschlag zu GSP.I-01-415-3: Antragstext
Von Zeile 415 bis 417:
fortdauernde Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Ein solcher Ausnahmezustand muss Ausnahme bleibensein. Menschen, die dauerhaft hier leben, brauchen ein sicheres Bleiberecht. Kein Mensch ist illegal, daher sollten Abschiebungen stets das letzte Mittel sein. Freiwillige Rückkehr hat immer Vorrang. Haft ohne Verbrechen zur Durchsetzung der Ausreise ist ein massiver Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Freiheitsrecht. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete verbieten sich.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 415 bis 417:
fortdauernde Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Ein solcher Ausnahmezustand muss Ausnahme bleiben. Menschen, die dauerhaft hier leben, brauchen ein Bleiberecht. Auch Geflüchteten, die keinen Schutzgrund haben, muss der Weg in einen regulären Aufenthalt ermöglicht werden. Abschiebungen führen immer zu massiven Eingriffen in die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung. Abschiebungen sind kein Selbstzweck, sie können nur ultima ratio sein. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete verbieten sichlehnen wir ab.
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