Analog zum Frauenstatut möchten wir den Vielfaltskongress jährlich verankern.
Besonders durch die zahlreichen Themen, die der Vielfaltskongress bearbeiten wird, ist das sinnvoll.
Satzungsänderungsantrag: | Statut für eine vielfältige Partei |
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Antragsteller*in: | QueerGrün (dort beschlossen am: 19.09.2020) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 03.10.2020, 18:11 |
I. Präambel
Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und verstehen uns
als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für
unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Wir sind auf vielfältiges
biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven aus der ganzen Breite der
Gesellschaft angewiesen, um als Partei umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns
als gesamte Gesellschaft betreffen.
Seit unserer Gründung setzen wir uns für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ein.
Vieles hat sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren zum Positiven verändert: bei
der Gleichstellung der Geschlechter, bei der Angleichung der Lebensverhältnisse von Ost und
West, beim Staatsangehörigkeitsrecht, bei der Ehe für alle oder bei der Inklusion. Doch
trotz dieser unbestreitbaren Fortschritte sind nach wie vor große gesellschaftliche Gruppen
unterrepräsentiert, ist das Bildungssystem noch immer nicht so, dass alle Kinder die
gleichen Startchancen haben, gibt es soziale Barrieren, fehlenden Zugang zu
gesellschaftlicher Teilhabe und Infrastruktur. Wir wollen, dass alle mit am Tisch sitzen.
Diesem Selbstverständnis nach ist es unser Anspruch, dass bei uns alle Menschen, die unsere
Werte und Ziele teilen, die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt einzubringen, ihre
Interessen zu vertreten und ihre Themen zu repräsentieren – ohne Barrieren, Hürden oder
Vorurteile. Diese wollen wir in unseren Parteistrukturen finden und einreißen. Dazu gehört
auch, unsichtbare, ausschließende Strukturen sichtbar zu machen. Wir wollen sie überwinden
und den Zugang zu gleichberechtigter politischer Teilhabe gewährleisten.
Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt. Wir wollen, dass sich die vielfältigen Perspektiven
der gesamten Gesellschaft in unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von
gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem
gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene ist unser Ziel. Viele Menschen sind
jedoch aufgrund von gesellschaftlichen Verhältnissen strukturell von Ungleichbehandlung
betroffen.
Deswegen setzen wir uns zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie in Bezug
auf das Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung,
die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die
Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder
Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht diskriminierend wirken.
Wir stellen uns Diskriminierung auch innerhalb unserer Partei entschlossen entgegen. Durch
kritische Selbstreflexion auf allen Ebenen wollen wir Wissen und Bewusstsein über bestehende
oder mögliche Diskriminierungsmechanismen – gerade auch mehrdimensional wirkende – in
unserer Partei verankern und diese Mechanismen abbauen. Diskriminierungsfälle innerhalb
grüner Strukturen werden wir aktiv bearbeiten und Betroffene vor Diskriminierung und
Rassismus schützen. Dafür sind wir auf die Erfahrungen und Expertise der Parteimitglieder,
die eigene Diskriminierungserfahrungen haben, angewiesen.
Wir etablieren und stärken innerhalb unserer Strukturen Räume, in denen gerade Menschen mit
Diskriminierungserfahrungen sich in geschütztem Rahmen austauschen, vernetzen und
gegenseitig stärken können, und stellen dafür Ressourcen zur Verfügung.
Politische Teilhabe darf nicht vom Einkommen, dem Bildungsabschluss oder der Lebenssituation
abhängen. Unsere Strukturen wollen wir so gestalten, dass sie für alle verständlich,
zugänglich und durchlässig sind.
Durch solidarische Bündnisse unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vertretungen diskriminierter
Gruppen und ihr zivilgesellschaftliches Engagement.
Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu
angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken.
§ 1 Repräsentation
§ 2 Versammlungen
§ 3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen
§ 4 Empowerment und Weiterbildung
II. Innerparteiliche Strukturen
§ 5 Diversitätsrat
§ 6 Votum
§7 Vielfalts-Kongress
§ 8 Bundesarbeitsgemeinschaften
§ 9 Vielfalts-Referat
III. Geltung
§ 10 Geltung
Analog zum Frauenstatut möchten wir den Vielfaltskongress jährlich verankern.
Besonders durch die zahlreichen Themen, die der Vielfaltskongress bearbeiten wird, ist das sinnvoll.
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