| Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 05.10.2020) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.L-01-117 | 
| Angelegt: | 06.10.2020, 20:25 | 
GSP.D-01-064: Kapitel 5: Demokratie stärken
Verfahrensvorschlag zu GSP.L-01-117: Antragstext
Von Zeile 115 bis 123 (GSP.L-01: Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen):
Ausweg aus dem System des „Wachse oder Weiche“ erhalten. Dazu gehört auch, dass sie für ihre vielfältigen Gemeinwohlleistungen gezielt entlohnt werden.
Tierschutz
(72) Tiere haben Rechte und dürfen nicht zu Rohstofflieferanten degradiert werden. Solange Menschen Tiere halten, um sie zu töten und zu essen oder um ihre Produkte zu nutzen, sind wir verpflichtet, für mehr Tierschutz und mehr Tierwohl in der Tierhaltung zu sorgen. Entsprechend ist die Landwirtschaft so zu gestalten, dass entlang den Bedürfnissen von Tieren gewirtschaftet werden kann. Es sollen immer weniger Tiere immer besser gehalten werden. So sinkt auch der Konsum von Fleisch und anderen tierischen Lebensmitteln. Tierversuche müssen konsequent reduziert und möglichst überflüssig werden.(72) Tiere sind fühlende Lebewesen, sie haben Rechte und dürfen nicht zu Rohstofflieferanten oder Unterhaltungsobjekten degradiert werden. Wo immer ihr Wohlergehen aufgrund menschlichen Handelns in Gefahr ist, muss es geschützt werden. Jede Tierhaltung ist an ihren umfassenden Bedürfnissen auszurichten, denn auch Tieren steht ein gutes und gesundes Leben zu. Dafür müssen die entsprechenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Anerkannte Tierschutzorganisationen benötigen als Anwälte der Tierrechte mehr Kompetenzen und mehr Unterstützung.
(73 NEU) Solange wir Menschen Tiere halten, um sie zu töten und zu essen, müssen wir ihnen ein würdevolles Leben frei von Schmerzen, Angst und Stress ermöglichen - ohne tierquälerische Zucht-, Haltungs-, Transport- und Schlachtmethoden. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft hat diese Ziele fest in sich verankert. Das bedeutet auch, dass künftig immer weniger Tiere gehalten werden und entsprechend weniger Fleisch konsumiert und exportiert wird. Das ist zugleich essenziell für den Schutz von Klima, Umwelt und Biodiversität und einen fairen Handel mit den Ländern des globalen Südens. Auch durch eine neue Ernährungspolitik und die gezielte Förderung pflanzlicher Alternativen sinkt der Konsum von tierischen Produkten. Tierversuche sollen nach einem Ausstiegsplan konsequent reduziert und durch innovative Forschungsmethoden ohne Tiere ersetzt werden.
Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen
Klima und Energie
(53) Nach dem fossilen Zeitalter beginnt die ökologische Moderne. War der Fortschritt der 
Moderne bislang angetrieben von Kohle, Öl und Gas und verlagerte er seine sozialen und 
ökologischen Kosten zu großen Teilen in andere Weltregionen und in die Zukunft, geht es beim 
Fortschritt heute darum, die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren sowie den 
gegenwärtigen und kommenden Generationen weltweit ein Leben in Freiheit, Würde und Wohlstand 
zu ermöglichen. Je entschiedener wir handeln, umso mehr Freiheiten und Alternativen haben 
wir in den kommenden Jahrzehnten.
(54) In der ökologischen Moderne ist das Prinzip der Nachhaltigkeit leitend. Die natürlichen 
Ressourcen dürfen demnach nur in dem Maße genutzt werden, wie sie sich auch wieder erneuern 
können. Das gilt für Technologien, Wirtschaftsweisen, für den privaten Verbrauch und Konsum. 
Konkret bedeutet das: Politische Entscheidungen müssen daran gemessen werden, ob ihre Folgen 
mit der Einhaltung der planetaren Grenzen vereinbar sind.
(55) Wir leben in Zeiten der Klimakrise. Der Anstieg der Meeresspiegel bedroht das Leben an 
den Küsten. Trockenheit und Wüstenbildung zerstören Lebensräume von Mensch und Tier. 
Hitzesommer und Wetterextreme sorgen für extreme Schäden und nehmen lebensbedrohliche 
Ausmaße an. Es ist Aufgabe der Menschheit, die Katastrophe so weit wie möglich zu 
verhindern. Leitlinie ist das Klimaabkommen von Paris, das vorsieht, die Erderhitzung auf 
deutlich unter zwei Grad, möglichst auf 1,5 Grad, zu begrenzen. Europa muss so schnell wie 
möglich Klimaneutralität erreichen. Deutschland als einem der größten Verursacher von 
Treibhausgasen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Jedes Zehntelgrad weniger 
Erhitzung zählt.
(56) Maßstab erfolgreicher Klimapolitik ist der Budget-Ansatz. Er zeigt auf, wie viele 
Treibhausgasemissionen jedes Land noch ausstoßen darf, um den eigenen Anteil am Pariser 
Klimaabkommen einzuhalten. Daraus folgt die Notwendigkeit, jeden Tag konkret zu handeln. 
„Morgen ist auch noch ein Tag“ gilt beim Klimaschutz nicht. Nur wenn substanzielle 
Einsparungen schnell erzielt werden, gibt es später noch ausreichend Handlungsspielraum.
(57) Der Übergang zu 100 Prozent erneuerbaren Energien, der Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas 
und damit die Dekarbonisierung sind die Schlüsselaufgaben des Klimaschutzes. Die 
Dekarbonisierung aller Wirtschaftsprozesse gelingt nur, wenn Rohstoffe und die für ihre 
Herstellung nötige und in ihnen gespeicherte Energie massiv eingespart, möglichst 
vollständig im Kreislauf geführt und hocheffizient genutzt werden. Dafür ist eine völlig 
neue Vernetzung innerhalb und zwischen den Sektoren Strom, Wärme, Verkehr, Industrie, 
Dienstleistungen und Landwirtschaft nötig.
(58) Technologie ist als Beitrag für Klimaneutralität notwendig. Technologische Lösungen 
müssen immer dem Vorsorgeprinzip folgen. Das heißt, dass die Abwägung von Nutzen und 
Schäden, mögliche Umkehrbarkeit sowie die Eingriffstiefe zu berücksichtigen sind. Sie werden 
grundlegende Veränderungen und schnelles Handeln nicht ersetzen, sondern nur ergänzen 
können.
(59) Die Digitalisierung kann einen großen Beitrag für den Klimaschutz leisten. Sie 
ermöglicht es, eine schwankende erneuerbare Produktion mit dem Verbrauch eng zu verzahnen 
und so den Energiebedarf zu senken. Das Potential der Digitalisierung für 
Ressourceneffizienz, sparsamen Energieverbrauch, Dematerialisierung und Suffizienz soll 
bestmöglich gefördert werden. Zugleich zeigt die Digitalisierung bisher selbst einen 
ungezügelten Ressourcenhunger. Daher muss sie mit Maßnahmen flankiert werden, die den 
Ressourcenverbrauch begrenzen und Rebound-Effekte vermeiden.
(60) Erneuerbare Energien sind dezentral in der Erzeugung, aber eine Versorgung mit ihnen 
wird leichter sicherzustellen sein, je größer der Raum ist. Unser Kontinent hat die richtige 
Größe für die Energiewende. Die europäische Energieunion soll die verschiedenen Stärken der 
Regionen – Solarenergie im Süden, Geothermie und Wasserkraft in Skandinavien und den Alpen, 
Offshore-Windkraft im Atlantik, im Mittelmeer und in der Ostsee, Onshore-Windkraft in ganz 
Europa – miteinander verbinden. Zentral dafür sind Aufbau und Nutzung von Netzen und 
Speichern. Entscheidende Akteur*innen der Energiewende sind die Bürger*innen und Kommunen, 
aber auch regionale Unternehmen und das Handwerk.
(61) Es braucht eine vorausschauende Energieaußenpolitik. Denn auch im Zeitalter der 
erneuerbaren Energien wird es Energieimporte geben. Sie hilft den Partnerländern beim Aufbau 
der entsprechenden Strukturen und stellt sicher, dass die importierte Energie nachhaltig und 
unter sozial gerechten Bedingungen erzeugt wurde.
(62) Um die Klimakrise zu bewältigen, ist es weder notwendig noch vertretbar, zur Atomkraft 
zurückzukehren. Diese Hochrisikotechnologie birgt eine existenzielle Bedrohung für Natur, 
Mensch und Tier.
(63) Es ist Aufgabe in diesem Jahrzehnt, ein Endlager für den hochradioaktiven Atommüll mit 
höchstmöglichen Sicherheitsstandards und bei bestmöglichen geologischen Bedingungen zu 
finden. Bei der Suche ist die gesamtgesellschaftliche Verantwortung vor regionale 
Eigeninteressen zu stellen.
Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft
(64) Der Verlust an Biodiversität ist so dramatisch wie die Klimakrise. Schlimmer noch: Die 
beiden Krisen bedingen sich gegenseitig und können daher auch nur gemeinsam gelöst werden. 
Die Roten Listen und die planetaren Grenzen müssen als „Barometer des Lebens“ zum Gradmesser 
für politische Handlungsleitlinien werden, denn die biologische Vielfalt sichert das Leben 
auf dem Planeten. Ökologischer Landbau, die Ökologisierung der konventionellen 
Landwirtschaft, der Erhalt wertvoller Lebensräume, mehr Schutzgebiete und Biotope sowie mehr 
freie Natur an Land, in Flüssen, Seen und im Meer sind als wirksamer Schutz für 
Artenvielfalt und Umwelt zu betreiben.
(65) Das Vordringen des Menschen in die letzten, noch nicht zerstörten natürlichen Gebiete 
und die grenzenlose Aneignung von Umwelt und Tierwelt zum Verbrauch oder Verzehr gefährden 
nicht nur die Natur, sondern auch die menschliche Gesundheit. Sogenannte zoonotische 
Krankheiten können fatale gesellschaftliche Folgen haben. Der Schutz von Ökosystemen trägt 
auch dazu bei, Seuchen und Pandemien zu verhindern.
(66) Die Wiedervernässung von Moorböden und ein nachhaltiger Waldumbau – weg von 
Monokulturen und hin zu naturnahen, klimaresilienten Mischwäldern – leisten einen großen 
Beitrag, um den CO2-Ausstoß zu senken. Dazu müssen die Trockenlegung von Mooren und die 
Abholzung von Wäldern gestoppt werden.
(67) Artenschutz erfordert den Schutz von Lebensräumen und mehr Wissen. Das Ziel ist der 
Aufbau eines vernetzten Verbundes von Schutzflächen. Die Forschung über die verschiedenen 
Arten und ihr Zusammenspiel im Ökosystem soll gefördert werden, denn geschätzt sind heute 
weniger als ein Viertel aller Arten bekannt. Zum Schutz von Arten gehört es auch, den 
Wildtierhandel und die Trophäenjagd effektiv zu unterbinden. Zudem sollen alle Bestände der 
großen Naturkundemuseen digitalisiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
(68) Ein Ende der Verschmutzung der Erde mit Luft- und Wasserschadstoffen, Plastik, Müll, 
giftigen Chemikalien und Pestiziden ist essenziell für Umwelt- und Klimaschutz. Leitlinien 
für die Regulierung von Umweltverschmutzungen sind das Vorsorge- und Verursacherprinzip. 
Wenn Schadstoffe bereits Teil von Produkten und Produktionsverfahren sind, lassen sich ihre 
Umweltauswirkungen nachträglich in der Regel nur unvollständig und zu hohen Kosten 
begrenzen. Vorrang haben deshalb Gebote für umweltverträgliche Produkte und 
Produktionsverfahren.
(69) Um den Raubbau an der Natur zu beenden, muss der absolute Verbrauch von natürlichen 
Ressourcen substanziell und rasch reduziert werden. Dies gilt auch für Ressourcen, die 
importiert werden. Die Achtung der planetaren Grenzen bedeutet, dass Wohlstand und 
Lebensqualität so weit wie möglich vom Ressourcenverbrauch entkoppelt und Ressourcen in 
geschlossene Stoffkreisläufe überführt werden.
(70) Eine zukunftsfähige Landwirtschaft arbeitet mit der Natur. Statt wachsender 
Abhängigkeit von Pestiziden, Weltmärkten, wenigen Großkonzernen und engen Produktionszwängen 
gehört die Zukunft einer modernen, regional verwurzelten Landwirtschaft, die ältestes Wissen 
mit modernen Techniken und digitalen Lösungen kombiniert. Sie produziert nicht für Märkte, 
sondern für Menschen, die ein Recht auf sichere, gesunde und nachhaltige Lebensmittel haben. 
Sie arbeitet ressourcenschonend, naturverträglich und tiergerecht. Der Wandel hin zur 
zukunftsfähigen Landwirtschaft gelingt nur zusammen mit den Bäuer*innen.
(71) Die Sicherung und Versorgung mit Nahrungsmitteln ist ein hohes Gut. Der Landwirtschaft 
gebührt Anerkennung, dass sie dies gewährleistet. Im Sinne der globalen 
Ernährungssouveränität gilt es, bäuerliche Strukturen zu stärken sowie regionale 
Wertschöpfungsketten und solidarische Systeme zu fördern, dagegen die Exportorientierung der 
Landwirtschaft zulasten anderer Regionen abzubauen. Ziel muss sein, dass Bäuer*innen einen 
Ausweg aus dem System des „Wachse oder Weiche“ erhalten. Dazu gehört auch, dass sie für ihre 
vielfältigen Gemeinwohlleistungen gezielt entlohnt werden.
Tierschutz
(72) Tiere sind fühlende Lebewesen, sie haben Rechte und dürfen nicht zu Rohstofflieferanten oder Unterhaltungsobjekten degradiert werden. Wo immer ihr Wohlergehen aufgrund menschlichen Handelns in Gefahr ist, muss es geschützt werden. Jede Tierhaltung ist an ihren umfassenden Bedürfnissen auszurichten, denn auch Tieren steht ein gutes und gesundes Leben zu. Dafür müssen die entsprechenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Anerkannte Tierschutzorganisationen benötigen als Anwälte der Tierrechte mehr Kompetenzen und mehr Unterstützung.
(72) Tiere haben Rechte und dürfen nicht zu Rohstofflieferanten degradiert werden. Solange 
Menschen Tiere halten, um sie zu töten und zu essen oder um ihre Produkte zu nutzen, sind 
wir verpflichtet, für mehr Tierschutz und mehr Tierwohl in der Tierhaltung zu sorgen. 
Entsprechend ist die Landwirtschaft so zu gestalten, dass entlang den Bedürfnissen von 
Tieren gewirtschaftet werden kann. Es sollen immer weniger Tiere immer besser gehalten 
werden. So sinkt auch der Konsum von Fleisch und anderen tierischen Lebensmitteln. 
Tierversuche müssen konsequent reduziert und möglichst überflüssig werden.
(73 NEU) Solange wir Menschen Tiere halten, um sie zu töten und zu essen, müssen wir ihnen ein würdevolles Leben frei von Schmerzen, Angst und Stress ermöglichen - ohne tierquälerische Zucht-, Haltungs-, Transport- und Schlachtmethoden. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft hat diese Ziele fest in sich verankert. Das bedeutet auch, dass künftig immer weniger Tiere gehalten werden und entsprechend weniger Fleisch konsumiert und exportiert wird. Das ist zugleich essenziell für den Schutz von Klima, Umwelt und Biodiversität und einen fairen Handel mit den Ländern des globalen Südens. Auch durch eine neue Ernährungspolitik und die gezielte Förderung pflanzlicher Alternativen sinkt der Konsum von tierischen Produkten. Tierversuche sollen nach einem Ausstiegsplan konsequent reduziert und durch innovative Forschungsmethoden ohne Tiere ersetzt werden.
Mobilität und Wohnen
(73) Jeder Mensch hat das Recht auf Mobilität. Sie ermöglicht Freiheit und Teilhabe und ist 
Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie muss sich an den menschlichen Bedürfnissen 
orientieren, barrierefrei gestaltet sein und zugleich die planetaren Grenzen wahren. Eine 
sozial-ökologische Mobilitätspolitik schafft die Verkehrswende und garantiert allen Menschen 
nachhaltige Mobilität. Sie sorgt für bessere Luft, weniger Verkehrslärm und stärkt die 
Sicherheit. Vision ist ein Straßenverkehr, in dem keine Menschen mehr sterben.
(74) Die öffentliche Förderung der einzelnen Verkehrsmittel muss sich in Zukunft am 
ökologischen Fußabdruck ausrichten. Es gilt das Prinzip: Schiene stärken, Straßen- und 
Luftverkehr dekarbonisieren. Der Raum in den Städten wird Stück für Stück neu aufgeteilt. 
Sichere und barrierefreie Infrastruktur für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Menschen 
mit Behinderung sowie ein attraktiver, kostengünstiger und verlässlicher Nahverkehr bilden 
das Rückgrat einer sozial-ökologischen Mobilität. Insgesamt wird es deutlich weniger Autos 
und weniger unnötigen Verkehr geben, die Autozentrierung von Verkehrspolitik, Stadtplanung 
und Gesellschaft gehört der Vergangenheit an, die Zukunft gehört der autofreien Innenstadt.
(75) Die Mobilität in der ökologischen Moderne ist vernetzt und digital. Verschiedene 
Mobilitätsformen greifen nahtlos ineinander und ermöglichen individuelle Mobilität, ohne ein 
eigenes Auto besitzen zu müssen.
(76) Gerade im ländlichen Raum werden auch in Zukunft viele Menschen weiterhin auf das Auto 
angewiesen sein. Dazu muss es jedoch emissionsfrei und digital vernetzt sein. Nicht mehr das 
Parken, sondern das Nutzen steht im Fokus.
(77) Die Verkehrswende in der Stadt und auf dem Land gelingt nur mit einer starken Bahn. Das 
erfordert einen Aus- und Umbau des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs. Dazu gehören die 
Anbindung an Regionalzentren auch über Landkreisgrenzen und nationale Grenzen hinweg sowie 
der Ausbau des Schienennetzes, damit alle größeren Städte angebunden sind und 
Kurzstreckenflüge überflüssig werden. Die europäischen Großstädte sind durch schnelle 
transnationale Bahnverbindungen, ein komfortables Nachtzugangebot und ein einheitliches 
europäisches Buchungssystem zu vernetzen. Auch der Güterverkehr muss dekarbonisiert werden.
(78) Im urbanen Raum zeigen sich die Herausforderungen der ökologischen Moderne wie unter 
einem Brennglas. Das überholte Leitbild der autogerechten Stadt kostet Lebensqualität und 
macht krank. Durch mehr Flächen für Wohnen und Freizeit, für saubere Luft, städtisches 
Leben, Stadtgrün und Erholung entsteht die lebenswerte Stadt mit kurzen Wegen, in der die 
Menschen gerne wohnen.
(79) Die lebenswerte Stadt der Zukunft ist eine Null-Emissionen-Stadt. Dies gelingt, wenn 
erneuerbare Energien, saubere Mobilität und klimaneutrales Heizen verbunden werden. Dazu 
gehören Dächer, die Sonnenstrom erzeugen, sowie Gebäude, die nachhaltig gedämmt sind und die 
vielfältigen klimafreundlichen Wärmequellen gemeinsam nutzen.
(80) Wohnungen sowie öffentliche und gewerbliche Gebäude sollen CO2-neutral geheizt, gekühlt 
und beleuchtet werden. Klimagerechte Energiestandards für Neu- und Altbauten sowie Wärme- 
und Kühlsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, geben den Weg dahin vor. 
Nachhaltige und möglichst kreislauffähige Baumaterialien schützen das Klima.
Soziales und Ökologie
(81) Der Übergang in die ökologische Moderne muss den sozialen Zusammenhalt stärken. Bei 
allen Maßnahmen des Übergangs gilt es, auf den sozialen Ausgleich zu achten. Je schneller 
und verlässlicher der notwendige Umbau weg von den fossilen Energien angegangen wird, umso 
besser können abrupte Veränderungen vermieden werden.
(82) Im Zuge der ökologischen Modernisierung muss sichergestellt werden, dass alle Menschen 
Zugang zu essenziellen Gütern der Daseinsvorsorge wie Wasser, Strom, gesunder Ernährung, 
Mobilität und Breitbandanschluss haben. Deshalb müssen sozialstaatliche Garantien immer mit 
Blick auf Preisänderungen angepasst werden. Um Klimaneutralität zu erreichen, braucht es 
eine Daseinsvorsorge, die es den Menschen ermöglicht, klimaneutral zu leben. Investitionen 
in eine solche Daseinsvorsorge tragen zu sozialer Gerechtigkeit und Klimaschutz bei.
(83) Die ökologische Moderne bietet viele Chancen für neue Arbeitsplätze. Zugleich bedeutet 
der Übergang massive Veränderungen für diejenigen, die bisher in von fossilen Energieträgern 
geprägten Industrien arbeiten. Es braucht eine vorausschauende Industriepolitik, um 
möglichst viele Arbeitsplätze über den Wandel hin zu grünen Technologien und Produkten zu 
erhalten. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Gesellschaft, den betroffenen Menschen umfassende 
Möglichkeiten zu beständiger Fort- und Weiterbildung oder Arbeitszeitverkürzung zu eröffnen.
(84) Subventionen in umwelt- und klimaschädliche Produktionsweisen und Produkte erschweren 
den ökologischen Umbau von Wirtschaft und Industrie. Es gilt daher, diese abzubauen.
(85) Eine Politik, welche die ökologischen Kosten der Produktion in den Preisen abbildet, 
ist ökonomisch effizient, sie kann aber auch zu sozialen Schieflagen führen. Deswegen gilt 
es, Preispolitik immer mit Maßnahmen zu kombinieren, die zu mehr Verteilungsgerechtigkeit 
führen. Indem die Einnahmen aus ökologisch lenkenden Instrumenten an die Bürger*innen 
zurückfließen, werden Umweltschutz, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit miteinander 
verbunden.
(86) Die Kosten des Übergangs sollen gerecht und solidarisch getragen werden. Dem Staat 
kommt hier eine relevante Aufgabe zu. Den Weg in die ökologische Moderne nicht zu gehen, 
würde noch wesentlich mehr kosten.
(87) Kapitalströme müssen in nachhaltige Aktivitäten umgelenkt werden. Im Rahmen von 
Divestment wird auf den Finanzmärkten nicht mehr in Kohle, Öl und Gas investiert, sondern in 
erneuerbare Energie, emissionsfreie Mobilität, Gesundheit und grüne IT. Der Staat und die 
öffentliche Hand müssen hierbei vorangehen, indem sie Transparenz gewährleisten und ihre 
Anlagestrategien an den Pariser Klimazielen und an sozial-ethischen Kriterien orientieren.
(88) Der Weg in die ökologische Moderne braucht Pionier*innen. Menschen, die es anders 
machen wollen, die in ihrem unternehmerischen oder in ihrem privaten Handeln neue Maßstäbe 
setzen. Sie gilt es zu unterstützen, statt ihnen Steine in den Weg zu legen.
(89) Es ist Aufgabe der Politik, bessere Regeln zu schaffen, nicht den besseren Menschen. 
Sinnvolle Umweltpolitik begnügt sich nicht mit Appellen, sondern setzt klare Regeln und 
vollzieht diese. Sie fördert neue Technologien und investiert in neue Infrastrukturen.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 63 bis 64 einfügen:
Beteiligung sowie die Möglichkeit zur sozialen und kulturellen Teilhabe sind notwendige Bedingungen für Demokratie.
(238) Wir wollen politische, gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um ein respektvolles Miteinander von Mensch und Tier zu fördern. Die Rechte der Tiere müssen gestärkt und durch akkreditierte Tierschutzorganisationen umfassend eingeklagt werden können. Dabei soll ein eigenständiger Rechtsstatus für höhere Wirbeltiere eingeführt werden, der die rechtliche Vertretung der Tiere für alle tierschutzrelevanten Fragestellungen und Bereiche besser regelt. In der Gesellschaft soll das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen und respektvollen Umgang mit Tieren gestärkt werden. In Schule und Ausbildung setzen wir uns für eine entsprechende Bewusstseinsbildung und Wissensbildung ein.
Kapitel 5: Demokratie stärken
Rechte und Zugänge
(226) Demokratie ermöglicht ein Leben in Würde und Freiheit. Vielfältige Demokratie 
bedeutet, dass wir als Gesellschaft unsere Lebensumstände mit gleichen 
Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam gestalten. Souverän eines demokratischen Rechtsstaates 
sind die Staatsbürger*innen, der Verantwortungsbereich der Demokratie ist die gesamte 
Bevölkerung. Demokratie ist nicht auf einen formalen Prozess reduzierbar, sondern 
Leitprinzip für ein Miteinander in gleicher politischer Freiheit.
(227) Freiheitsrechte und Minderheitenschutz werden im demokratischen Rechtsstaat durch eine 
unabhängige Justiz und die Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz garantiert. Der freie 
und gleiche Zugang zum Recht muss daher für alle gewährleistet sein.
(228) Staatliche Daseinsvorsorge, die Beseitigung von Armut und Diskriminierung, der Zugang 
zu Bildung und öffentlicher Meinungs- und Willensbildung sowie ein ausreichendes Maß an Zeit 
für politische Beteiligung gehören zu einer freiheitlichen und vielfältigen Demokratie.
(229) Die Folgen demokratischer Entscheidungen reichen oft über den regionalen oder 
nationalen Rahmen hinaus. Daher müssen die globalen Auswirkungen in Entscheidungsprozessen 
immer berücksichtigt werden. Globalisierung erfordert transnationale demokratische 
Handlungsfähigkeit. Nur mit fairem Interessensausgleich und demokratischer globaler 
Kooperation können wir richtige und wirksame Antworten auf globale Herausforderungen geben. 
Um demokratische Handlungsfähigkeit in einer globalisierten Welt zu stärken, soll sich die 
EU perspektivisch weiterentwickeln zu einer Föderalen Europäischen Republik.
(230) Demokratie ohne Meinungsfreiheit ist undenkbar. In der Demokratie kann jeder Mensch 
seine Meinung frei äußern und jede*r muss Widerspruch zur eigenen Meinung aushalten. Hass 
und Hetze sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
(231) Demokratie ist angewiesen auf Demokrat*innen. Die Freiräume einer starken und 
lebendigen Zivilgesellschaft sind zu schützen. Demokratie beginnt vor Ort. Ohne 
bürgerschaftliches Engagement und vielfältige Ehrenämter würde unser Gemeinwesen nicht 
funktionieren. Demokratie lebt von Menschen, die sich für andere engagieren und unser 
Gemeinwesen mitgestalten – in Bürgerinitiativen und Parteien, in Vereinen, Feuerwehren und 
Kirchen, in NGOs, Gewerkschaften und Unternehmen, bei Demonstrationen, im Sportverein und in 
Bewegungen. Solches Engagement ist der Kitt, der unsere pluralistische Gesellschaft 
zusammenhält. Gemeinnützigkeit muss umfassend rechtlich abgesichert werden – auch 
dahingehend, dass sich gemeinnützige Organisationen politisch einbringen und engagieren 
können.
(232) Friedlicher zivilgesellschaftlicher Protest ist eine wichtige Ressource in einer 
lebendigen Demokratie.
(233) Politische Bildung ist Grundlage für eine funktionierende Demokratie. Die Beteiligung 
von Kindern und Jugendlichen, politische Bildung und partizipative Bildungsinstitutionen zur 
Stärkung demokratischer Kompetenzen sind Grundlage für den Fortbestand der demokratischen 
Gesellschaft.
(234) Die beste Verteidigung der parlamentarischen Demokratie ist ihre Weiterentwicklung. Es 
gilt, der Verknöcherung demokratischer Institutionen und Verfahren entgegenzuwirken, um die 
Demokratie lebendig zu halten. Einem Vertrauensverlust und der Dominanz einseitiger 
Interessenslagen in demokratischen Prozessen kann durch Offenheit für neue 
Beteiligungsmöglichkeiten begegnet werden.
(235) Um sich demokratisch engagieren und sich souverän und selbstbestimmt entscheiden zu 
können, braucht es die Möglichkeit zur unabhängigen Information. Transparenzgesetze beugen 
Korruption vor und sorgen für mehr Möglichkeiten der demokratischen Kontrolle. Digitale 
Plattformen, die nicht von kommerziellen Interessen gesteuert sind, unabhängiger 
Journalismus in freien Medien, ein unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk sowie solide 
Medienbildung von Kindesbeinen an sind Impfschutz gegen demokratiefeindliche Kampagnen und 
Fake News.
(236) Voraussetzungen für Demokratie sind ein gewaltfreier Diskurs und die Akzeptanz der 
Menschenwürde sowie der unverletzlichen und unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte. Eine 
Gesinnung, die der oder dem Einzelnen ihre bzw. seine individuellen Bedürfnisse und 
Interessen abspricht und die definieren will, wer dazugehört und wer nicht, ist 
undemokratisch. Rassismus und Ausgrenzung widersprechen der Idee von politischer Gleichheit. 
Zivilcourage und rechtsstaatliche Maßnahmen gegen Hass und Entmenschlichung sind zentral für 
die Wehrhaftigkeit der vielfältigen Demokratie.
(237) Die Interessen von Menschen, die sozial an den Rand gedrängt sind, die kaum Zugang zu 
guter Bildung haben oder die unter den Anstrengungen von prekärer Arbeit leben, sind häufig 
unterrepräsentiert. Eine Garantie auf ein Existenzminimum, ausreichend Zeit für politische 
Beteiligung sowie die Möglichkeit zur sozialen und kulturellen Teilhabe sind notwendige 
Bedingungen für Demokratie.
(238) Wir wollen politische, gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um ein respektvolles Miteinander von Mensch und Tier zu fördern. Die Rechte der Tiere müssen gestärkt und durch akkreditierte Tierschutzorganisationen umfassend eingeklagt werden können. Dabei soll ein eigenständiger Rechtsstatus für höhere Wirbeltiere eingeführt werden, der die rechtliche Vertretung der Tiere für alle tierschutzrelevanten Fragestellungen und Bereiche besser regelt. In der Gesellschaft soll das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen und respektvollen Umgang mit Tieren gestärkt werden. In Schule und Ausbildung setzen wir uns für eine entsprechende Bewusstseinsbildung und Wissensbildung ein.
(238) Unser Wirtschaftssystem unterliegt Werten und Regeln. Wirtschaftliche 
Staatsbürger*innen-Rechte sind Teil der individuellen demokratischen Rechte. Die sozial-
ökologische Marktwirtschaft ist über betriebliche Mitbestimmung, Aktionär*innen-Beteiligung 
sowie gewerkschaftliche Vertretung organisiert. All das braucht starke Gewerkschaften. Im 
Sinne einer Wirtschaft, die dem Gemeinwohl dient, soll selbstverständlich sein, dass alle 
Stakeholder und Betroffenen ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen erhalten.
(239) Verdeckte, einseitige Einflussnahme wirtschaftlich machtvoller Interessen gefährdet 
die Demokratie. Für klare Schranken sorgen Transparenz von beispielsweise personellen 
Verflechtungen oder Nebentätigkeiten politischer Entscheidungsträger*innen sowie ein 
verpflichtendes Lobbyregister und die entschiedene Verfolgung von Korruption. So kann 
Lobbyismus von finanzstarken Akteur*innen, der anderen Interessen politische Spielräume 
nimmt und für unfaire Aushandlungsprozesse sorgt, kontrollier- und sanktionierbar werden.
(240) Die Ausbildung einer transnationalen und europäischen Öffentlichkeit ist eine wichtige 
Voraussetzung für eine funktionierende Zusammenarbeit und die Demokratisierung der EU.
Repräsentanz und Beteiligung
(241) Über Repräsentation und demokratisch geregelte Verfahren können sich Meinungen, 
Interessen und Vorstellungen zu Entscheidungen und Mehrheiten angemessen und gerecht 
bündeln. Das ist Grundlage demokratischer Machtausübung. Die parlamentarische Demokratie 
schafft so legitime Herrschaft der Menschen über sich selbst.
(242) Grundprinzip der Demokratie ist, dass diejenigen, die Entscheidungen für andere 
treffen, von diesen legitimiert, also gewählt werden müssen. Repräsentationsdefizite machen 
die parlamentarische Demokratie angreifbar. Ein demokratisches Miteinander muss die 
Voraussetzungen für sein Fortbestehen immer wieder neu schaffen und Ausschlüssen und 
Repräsentationsdefiziten in den eigenen Strukturen entgegenwirken. Eine vielfältige 
Gesellschaft muss sich in ihren demokratischen Institutionen und Einrichtungen abbilden. Wer 
hier dauerhaft seinen Lebensmittelpunkt hat, soll die Möglichkeit haben, an Wahlen und 
Abstimmungen teilzunehmen.
(243) Frauenrechte sind der Gradmesser der Demokratie. Frauen sollen an allen demokratischen 
Prozessen gleichberechtigt beteiligt und angemessen in den Parlamenten und 
gesellschaftlichen Führungspositionen vertreten sein. Voraussetzung hierfür sind neben 
klaren gesetzlichen Regelungen Lebensbedingungen, die es ermöglichen, Erwerbsarbeit sowie 
Familien-, gesellschaftliche und politische Arbeit zu vereinbaren.
(244) Unsere Demokratie hat ein erhebliches Repräsentationsdefizit, wenn Millionen 
Jugendliche und Kinder ausgeblendet werden, obwohl sie von Geburt an Staatsbürger*innen 
sind. Entsprechend sollte im nächsten Schritt ein bundesweites Wahlrecht ab 16 Jahren gelten 
und es sollten weitere Beteiligungsmöglichkeiten auf allen Ebenen ausgebaut werden.
(245) Parlamente sind zentrale Orte der politischen Debatte und das Rückgrat unserer 
vielfältigen Demokratie. Abgeordnete brauchen Unabhängigkeit und starke Kontrollrechte 
gegenüber der Regierung. Parlamentarismus braucht das Ringen um beste Lösungen zwischen 
Regierung und Opposition. Gleichzeitig trägt inhaltliche Zusammenarbeit abseits von starren 
Fraktionsgrenzen wie im Europaparlament und in anderen europäischen Parlamenten zum Finden 
dieser Lösungen bei. Für das Vertrauen in demokratische Verfahren ist es zentral, die 
Nachvollziehbarkeit von Regeln, Prozessen und Ergebnissen gewährleisten zu können.
(246) Ziel einer lebendigen Demokratie ist es, möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu 
geben, ihre konkrete Lebensrealität und ihre Zukunft aktiv mitzugestalten. Demokratie 
braucht Parteien. Sie sind der Ort, wo Menschen ihre politischen Haltungen, Interessen und 
Ziele organisieren und diese in die öffentliche und parlamentarische Auseinandersetzung 
tragen können. Parteien wirken bei der Meinungsbildung mit, bündeln Interessen und 
Werthaltungen und treten in einen demokratischen Wettstreit zur Besetzung von Parlaments- 
und Staatsämtern.
(247) Parteien brauchen eine auskömmliche staatliche Finanzierung. Parteispenden von 
Unternehmen sind immer auch Einflussnahme und Lobbyismus. Spenden an Parteien von 
natürlichen Personen sind mit einer jährlichen Obergrenze zu versehen, um die Unabhängigkeit 
von ökonomisch mächtigen Interessen zu garantieren. Solange Unternehmensspenden erlaubt 
sind, sprechen wir uns für eine Begrenzung der Wahlkampfbudgets von Parteien aus.
(248) Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die repräsentative Demokratie. Mit 
Bürger*innen-Räten soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die 
Alltagsexpertise von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. 
Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete 
Fragestellung und erarbeiten Handlungsempfehlungen und Impulse für die öffentliche 
Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Es gilt sicherzustellen, dass die 
Teilnehmenden sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können und dass ihnen 
ausreichend Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegeben wird. 
Bürger*innen-Räten kommt eine rein beratende Funktion für die öffentliche Debatte und 
Gesetzgebung zu. Regierung und Parlament müssen sich mit den Ergebnissen auseinandersetzen, 
ihnen aber nicht folgen. Bürger*innen-Räte können auf Initiative der Regierung, des 
Parlaments oder als Bürgerbegehren zu einer konkreten Fragestellung eingesetzt werden. Das 
soll auch auf Bundesebene möglich sein.
Föderale Europäische Republik
(249) Die Herausforderungen unserer Zeit können wir nur gemeinsam meistern. Daher brauchen 
wir eine gestärkte politische Europäische Union. Es gilt, die EU im Zuge weiterer 
Integrationsschritte gemeinsam mit den europäischen Bürger*innen zu stärken und 
perspektivisch zur Föderalen Europäischen Republik weiterzuentwickeln.
(250) Die Föderale Europäische Republik schafft einen Rahmen, in dem sich nicht einzelne 
mächtige Interessen oder Regierungen durchsetzen, sondern das Allgemeinwohl. In ihr werden 
gleiche Rechte für alle Bürger*innen über die EU-Grundrechtecharta verbindlich garantiert, 
und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Republik jemand lebt. So wird die 
Souveränität der Bürger*innen gestärkt. Es gilt das Prinzip der Subsidiarität, wonach 
Aufgaben und Zuständigkeiten auf der jeweils untersten möglichen Ebene – Kommune, Land, 
Bund, EU – behandelt werden.
(251) Der zentrale Ort für alle europäischen Entscheidungen ist das Parlament. Es ist in 
einem Zweikammersystem zusammen mit dem Rat ein gleichberechtigter Teil der gesetzgebenden 
Gewalt. Das Prinzip der Mehrheitsentscheidungen soll ausgeweitet werden, so dass die EU 
gemeinschaftlich handlungsfähig ist und einzelne Staaten eine gemeinsame Politik nicht 
blockieren können. Das Europäische Parlament wird ermächtigt, selbst Gesetze auf den Weg zu 
bringen, alle Politikbereiche der Union und das Budget zu kontrollieren. Die EU-Kommission 
soll in der Föderalen Europäischen Republik Teil eines parlamentarischen Regierungssystems 
sein. Der Haushalt speist sich auch aus eigenen Mitteln und wird vom Europäischen Parlament 
beschlossen. Er verfügt über eigene Steuereinnahmen und ist groß genug, um makroökonomisch 
zu stabilisieren und in schweren Krisen Zuschüsse in die nationalen Haushalte zu leisten.
Bundesstaat
(252) Demokratische Politik funktioniert von unten nach oben. Dörfer und Städte, in denen 
wir leben, geben Halt in einer komplexen Welt, daher sind Kommunen zu stärken. Die Regionen 
brauchen auf europäischer Ebene mehr Einfluss und Gewicht. Demokratische Entscheidungen 
müssen so nah wie möglich an den Bürger*innen getroffen werden und immer dort, wo sie am 
besten zu verwirklichen sind – in den Gemeinden und Städten, auf Landesebene, in den 
Nationalstaaten oder auf Ebene der EU.
(253) Kooperationen zwischen den Ländern und zwischen den Kommunen sollen gestärkt werden. 
Sinnvoll sind sie da, wo sie zu Effizienz- und ökologischen Gewinnen und gleichwertiger 
Versorgung führen, etwa bei gemeinsamen Gewerbe- und Baugebieten, regionaler 
Daseinsvorsorge, Klimaschutz und Bewältigung der Klimafolgen, bei Digitalisierung und 
Mobilität.
(254) Städte und Gemeinden sind die Orte, an denen sich unser Zusammenleben abspielt, an 
denen Demokratie anschaulich und lebendig wird. Kommunen brauchen daher eine 
aufgabengerechte Finanzausstattung. „Wer bestellt, bezahlt“ – dieses Konnexitätsprinzip 
gilt. Wenn Kommunen Aufgaben übertragen werden, brauchen sie dafür auch zusätzliche Mittel. 
Außerdem brauchen viele Kommunen eine Altschuldenhilfe sowie ein Investitionsprogramm 
Daseinsvorsorge, um vor Ort Gestaltungsspielräume zu erhalten.
Rechtsstaat und Sicherheit
(255) Erst wenn sich Menschen sicher fühlen, leben sie frei, selbstbestimmt und in Würde. 
Sicherheit muss für alle gleich garantiert sein, egal, wo jemand wohnt, was jemand glaubt, 
wen jemand liebt, wie jemand aussieht oder woher jemand und die eigenen Vorfahren kommen. 
Erst unsere Grundrechte und ihre Durchsetzung können allen Menschen Sicherheit geben. In 
einer unfreien Gesellschaft ist niemand sicher. Freiheit und Sicherheit bedingen sich.
(256) Der Rechtsstaat ist der Garant für die Gewährleistung von Bürger*innen- und 
Menschenrechten sowie der vielfältigen Demokratie. Ein funktionierender Rechtsstaat 
bedeutet: Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz und haben dieselben Rechte und Pflichten. 
Der Rechtsstaat schützt die Grund- und Abwehrrechte der oder des Einzelnen gegenüber 
staatlichen Eingriffen und exekutivem Handeln. Damit dieser Rechtsstaat funktioniert, 
braucht es eine unabhängige und gut ausgestattete Justiz, die in der Lage ist, Recht zu 
sprechen, exekutive, behördliche oder legislative Maßnahmen effektiv zu prüfen und 
gegebenenfalls wirksam zu korrigieren. Vertrauen in den Rechtsstaat setzt wirksame 
Rechtsdurchsetzung für alle voraus.
(257) Gleichheit vor dem Recht verlangt auch, dass sich wirtschaftliche und 
gesellschaftliche Machtverhältnisse nicht im Rechtssystem fortsetzen. Der Rechtsstaat 
ermöglicht kollektiven Rechtsschutz, schützt Whistleblowing, Verbraucher*innen, 
Produzent*innen und kleinere Unternehmen effektiv gegen wirtschaftliche Übermacht.
(258) Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte haben mit dem Grundgesetz der 
Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Grundrechtecharta ein starkes Fundament. 
Doch auch ein Fundament muss gepflegt und modernisiert werden. Die Verfassung definiert 
unser Gemeinwesen als wehrhafte Demokratie. Demokratie ist unsere Stärke und ihr 
konsequenter Schutz ist handlungsleitend.
(259) Damit Rechtsstaatlichkeit in den europäischen Demokratien nicht noch weiter unter 
Druck gerät, muss der Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta auf nationales Recht 
ausgeweitet werden. So erhalten alle EU-Bürger*innen die gleichen einklagbaren Grundrechte. 
In Mitgliedstaaten, in denen die Unabhängigkeit der Justiz und die Freiheit der Medien nicht 
ausreichend gewährleistet sind, sollen entsprechende Mittel stattdessen von der Europäischen 
Kommission direkt an Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben werden.
(260) Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den 
wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates. Jede*r hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. 
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet ein Ende des privaten 
Besitzes von tödlichen Schusswaffen, mit Ausnahme von Jäger*innen. Illegaler Waffenbesitz 
muss geahndet werden.
(261) Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die liberale Demokratie und die Sicherheit 
in Deutschland. Rassismus, der von rechtsextremistischen Netzwerken und Verfassungsfeinden 
in den und außerhalb der Parlamente geschürt wird, ist der geistige Nährboden für 
terroristische Anschläge. Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen muss Priorität für 
alle Sicherheitsorgane haben.
(262) Rassismus – und jede andere Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit – führt 
dazu, dass viele Menschen in Deutschland nicht sicher sind. Damit bedroht er auch die 
Grundwerte der Demokratie. Dieser Menschenverachtung muss überall entgegengetreten werden, 
ob in Parlamenten, im Netz, auf der Straße oder im Alltag, auch mit den Mitteln des 
Strafrechts. Es bedarf einer nachhaltigen Bildungs- und Präventionsarbeit, welche die 
Ursachen von Menschen- und Demokratiefeindlichkeit erforscht und beseitigen hilft. 
Diskriminierung verletzt, und zwar unabhängig davon, ob sie beabsichtigt ist oder nicht. 
Antirassismus benötigt die Perspektive und Expertise von Menschen mit Rassismuserfahrung.
(263) Islamismus stellt sich gegen Demokratie, Menschenrechte und Freiheit. Der Staat muss 
in der Lage sein, jede Form von Terror und Fundamentalismus abzuwehren. Dazu gehören neben 
sicherheitspolitischen Maßnahmen auch Prävention und Deradikalisierungsprogramme in aktiver 
Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendeinrichtungen und Religionsgemeinschaften.
(264) Der Schutz unserer Verfassung und der Grundwerte ist unser aller Auftrag. Es gilt, die 
Aufgaben des Verfassungsschutzes durch einen institutionellen Neuanfang zu trennen: 
einerseits Gefahrenerkennung und Spionageabwehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln, 
andererseits die Beobachtung von demokratie- und menschenfeindlichen Bestrebungen mit 
wissenschaftlichen Methoden unter der ausschließlichen Nutzung von öffentlichen Quellen. Es 
braucht eine starke parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste.
(265) Polizei und Sicherheitsorgane garantieren die Sicherheit im Innern. Sichere 
öffentliche Räume ermöglichen Freiheit und Begegnung und sind damit Grundlage für den 
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wie jede öffentliche Institution ist die Polizei auf das 
Vertrauen der Bürger*innen angewiesen. Dafür braucht sie eine diskriminierungssensible Aus- 
und Weiterbildung, eine gute Ausstattung und ausreichend Personal – in der Stadt und auf dem 
Land. Als sichtbarer Arm des staatlichen Gewaltmonopols ist sie in besonderem Maße den 
Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verpflichtet. Bei Fehlverhalten müssen 
Fehler, strafbares Verhalten und strukturelle Mängel ohne falsche Rücksichten aufgeklärt und 
geahndet werden.
(266) Eine faktenbasierte Kriminal- und Sicherheitspolitik, die auf Prävention, Rechtsstaat 
und Information setzt, ist Leitbild. Sie koordiniert Verantwortung und geht den notwendigen 
Umbau der Sicherheitsarchitektur an. Anlasslose Massendatenspeicherung schränkt individuelle 
Freiheitsrechte der Bürger*innen ein.
(267) Durch den grenzüberschreitenden Ausbau der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz durch 
gemeinsame europäische Polizeiteams, ein Europäisches Kriminalamt und europäische 
Staatsanwaltschaften wird in der Sicherheitspolitik zunehmend europäisch koordiniert und 
kooperiert. Bei der Reform der föderalen Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden werden 
einheitliche Standards geschaffen, so dass verstärkt gemeinsam ermittelt werden kann.
(268) Strafrecht als schärfster Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte darf nur 
äußerstes Mittel sein, denn es ist nicht das Allheilmittel zur Lösung gesellschaftlicher 
Probleme aller Art. Damit das Strafrecht wirkt und Sicherheit schafft, müssen Haftbefehle 
zügig vollzogen werden. Zum Schutz vor Straftaten braucht es gut ausgestattete 
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte und dadurch eine hohe Entdeckungs- und 
Verurteilungswahrscheinlichkeit für alle Straftäter*innen, sowohl in der analogen als auch 
in der digitalen Welt. Damit die Justiz gut funktionieren kann, muss sie in der Lage sein, 
sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Deswegen ist das Strafrecht zu entrümpeln, indem 
Bagatellstraftaten wie Schwarzfahren entkriminalisiert werden. Straf- und Asylrecht müssen 
klar voneinander getrennt werden. Im Bereich des Strafvollzugs soll Resozialisierung im 
Mittelpunkt stehen.
(269) Eine wehrhafte Demokratie muss sich auch online schützen. Demokratische 
Willensbildungsprozesse dürfen nicht durch intransparente Social-Media-Kampagnen, den 
Einsatz von Troll-Armeen und automatisierte Computerprogramme (Bots) sowie weitreichende IT-
Angriffe von Regierungen, Geheimdiensten oder ihnen nahestehenden Gruppierungen manipuliert 
werden. Hierfür braucht es Digitalkompetenz in den zuständigen Behörden, gesetzliche 
Transparenzverpflichtungen, klare internationale Übereinkünfte und eine rechtsstaatliche 
Verfolgung über Ländergrenzen hinweg.
(270) Die Rechtsdurchsetzung muss auch im Netz umfassend gegeben sein. Hass im Netz trifft 
gerade Frauen und diskriminierte Gruppen besonders stark. Wenn sich Verbrechen ins Internet 
verlagern, müssen auch die Ermittlungsfähigkeiten, entsprechend der analogen Welt, unter 
Wahrung des Rechtsschutzes, auf das Netz ausgerichtet sein.
(271) Jede dritte Frau wird einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexualisierter 
Gewalt. Bildung, Aufklärung, ein Rechtsanspruch auf Schutz und eine verlässliche 
Infrastruktur aus Beratungs- und Schutzeinrichtungen können Gewalt gegen Frauen und Mädchen 
verhindern. Dazu gehört auch Prävention und eine Täterarbeit, die überkomme 
Männlichkeitsbilder kritisch hinterfragt. Männer, insbesondere Jungen, die von 
(sexualisierter) Gewalt betroffen sind, brauchen eigene Hilfs-, Beratungs- und 
Schutzangebote.
(272) Der Rechtsstaat zeigt sich in einer bürgerorientierten, leistungsstarken und für alle 
zugänglichen öffentlichen Verwaltung und der Möglichkeit zu einem effektiven Rechtsweg gegen 
ihre Entscheidungen. Für verlässliche, transparente Behörden braucht es regelmäßige Fort- 
und Weiterbildungen und eine angemessene finanzielle, personelle und strukturelle 
Ausstattung. Ein notwendiger Baustein besteht darin, dass sich die Verwaltung umfassend 
qualifiziert, digitalisiert und automatisiert und ressortübergreifend arbeitet. Öffentliche 
Verwaltung muss auf Augenhöhe mit finanziell mächtigen Interessen in Konzernen und Banken 
agieren.
(273) Staatliche Institutionen müssen für die Vielfalt der Gesellschaft stehen. 
Institutionelle Diskriminierung, insbesondere Rassismus, ist trotz formaler rechtlicher 
Gleichheit für viele Bürger*innen Realität. Es bleibt eine wichtige Aufgabe, durch Vielfalt 
und Repräsentanz sowie mit Sensibilisierungsprogrammen und Monitoring dafür zu sorgen, dass 
staatliche Strukturen alle Bürger*innen schützen und gleich behandeln. Dabei bedarf es der 
Expertise von und der Unterstützung durch rassismuskritische und postmigrantische 
Organisationen.

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