Wirtschaftliche Akteure in digitalen Märkten neigen auf Grund von Netzwerkeffekten zur Monopolbildung. Da es sich in der Regel um global agierende Akteure handelt ist das national bzw. regional agierende Kartellrecht jenseits der Verhängung von Strafen strukturell nicht in der Lage, dieser Bildung von Monopolen entgegen zu wirken oder diese zu verhindern. Daher braucht es eine strukturelle Neuausrichtung des Kartellrechts.
Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 08.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.F-01-097 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 20:03 |
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