Es geht hier um nicht weniger als eine neue Epoche der Menschheit und Entwicklungsstufe der Moderne (die digitale Gesellschaft, die die Industriegesellschaft ablöst). Unsere Definition von Digitalisierung (dessen gesellschaftliche Bedeutung) muss das zum Ausdruck bringen und mehr erläutern als „kann genutzt werden, um Großartiges zu leisten“ und „Gesellschaften zu manipulieren bis hin zu digitalen Diktaturen“. Im Utopischen wie im Dystopischen müssen wir unsere Vision klar an die Wand malen. Das erfordert einen ganzen/eigenen Paragraphen/Punkt. Für die Ausgestaltung bzgl. Freiheitsgrade braucht es dann einen zweiten Paragraphen/Punkt (155 neu) und auch hier bedarf es mehr Klarstellung, Verbindung zum Begriff Souveränität, Expertise, Meinungsfreiheit, Machtmissbrauch. Das wäre dann/so der zentrale Ausgangspunkt, die Herausarbeitung unser grundsätzlichen Verständnisses von Digitalisierung und digitaler Transformation und als solche eine Basis für alle folgenden/konkreten Programmatik-Papiere und (Wahl-)Programmen in diesem Bereich.
Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
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Antragsteller*in: | BAG DigiMe (dort beschlossen am: 07.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.F-01-097 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 15:21 |
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