Bisher taucht das Thema Tempolimit nicht im Grundsatzprogrammentwurf auf, dazu dieser Auszug aus dem BDK-Beschluss "Handeln - und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land", S. 19: https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wirtschaft-Handeln-und-zwar-jetzt-Beschluss-BDK-11-2019.pdf
In erster Linie helfen Tempolimits, den Verkehr sicherer zu machen, und Unfälle, Tote und Verletzte zu vermeiden. Aber sie tragen auch zu Lärm-, Umwelt- und zum Klimaschutz bei. Sehr schnell umsetzbar sind:
• die Einführung eines allgemeinen Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen. Wenn besondere Gründe es notwendig machen, wie beispielsweise in und um Städte oder
805 Ballungsgebiete, dann gelten maximal 120 km/h.
• die Einführung von Tempo 30 innerorts auf allen Straßen als Regelgeschwindigkeit. Die Kommunen dürfen dort auf Tempo 50 erhöhen, wo dadurch keine zusätzliche Gefährdung entsteht.
• ein automatisiertes Verlangsamen in Gefahrenzonen, insbesondere vor Kreuzungsbereichen, Schulen oder Krankenhäusern.
• das Anschärfen des Bußgeldkatalogs für Falschparken und zu schnelles Fahren.
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