Die Forderung nach einer Art "Vision Zero" für Obachlosigkeit ist gut und notwendig. Es reicht aber nicht, nur ein Obdach zu fordern. Es gilt auch das jetzige - ursprünglich nur als Übergangslösung für ein paar Nächte gedachte - System von Notschlafstellen zu überprüfen.
Ist der alltägliche Rauswurf im Morgengrauen mit der Menschenwürdegarantie des Artikel 1 GG vereinbar? Ist die Trennung von Familienangehörigen in diesen Notschlafstellen zudem mit dem besonderen Schutz gemäß Artikel 6 GG kompatibel? Hier sollten wir zumindest andeuten, dass wir nicht mit dem Status quo zufrieden sind.
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Marc Kersten (KV Köln) und 59 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.Z-01-204 |
Eingereicht: | 30.09.2020, 16:29 |
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