1. Die im Antrag des Bundesvorstands erfolgte Verurteilung von Übergriffen und Diskriminierungen von Musliminnen und Muslimen verdient richtigerweise besondere Erwähnung. Wir plädieren dafür, den im Antrag des Bundesvorstands gewählten individualrechtlichen Ansatz auch an dieser Stelle durchzuhalten. Wenn wir von Menschen sprechen, vermeiden wir die problematische Betonung von Kollektivrechten mit der Gefahr, interne Hierarchien zu verfestigen, die zu Lasten der Rechte von Individuen gehen.
2. Zum letzten Satz des Bundesvorstandsentwurfs: Aufgabe von Bündnis 90/Die Grünen ist es nicht, die Bildung (einzelner) Religionsgemeinschaften zu unterstützen, egal ob muslimisch oder nichtmuslimisch. Vielmehr ist die Herstellung und Pflege der Freiheit von Individuen zu unterstützen, sich einer Religionsgemeinschaft zuzuordnen oder auch nicht, sie zu wechseln oder aufzugeben. Staatsverträge hingegen adeln die einen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gegenüber den anderen, und laufen – auch wegen ihrer unterschiedlichen konkreten Ausgestaltung – dem Neutralitätsgebot zuwider.
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