Der Satz enthält den unklaren Begriff der Geschlechtsidentität und das Konzept der Genderselbstidentifikation und sollte deshalb gestrichen werden. Als Leitlinie der Politik sollte das neue Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen klar und gleichzeitig nachhaltig formuliert sein. Sowohl der Begriff der „Geschlechtsidentität“ als auch das Synonym der „sexuellen Identität“ erfüllt dies Kriterium nicht, da er unklar und umstritten und damit ungeeignet ist, den Kernwert Vielfalt und die Rechte von Trans*Menschen zu schützen.
Der Begriff der Geschlechtsidentität und das Konzept der Genderselbstidentifikation sind:
- Unnötig: Intersexuelle benötigen den Schutz der „Geschlechtsidentität“ nicht, da ihr Recht auf Geschlechtszuordnung bereits durch den Begriff „Geschlecht“ geschützt ist. Laut Bundesverfassungsgericht ist die „geschlechtliche Identität“ bereits vom Merkmals Geschlecht erfasst (s. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16, Rn. 56 f.).
- Nicht geeignet: Anders als Intersexuelle können sich Trans*Menschen für eine Änderung ihres Personenstands (=selbstbestimmter Geschlechtseintrag) laut Bundesgerichtshof nicht auf ihre gefühlte Geschlechtsidentität berufen. Eine Verfassungsbeschwerde, die das klären lassen will, wurde gerade erst im April 2020 eingereicht.
- Politisch nicht nachhaltig: Im September 2020 hat die britische Regierung die Reform des 2004 Gender Recognition Act mit der auf der Geschlechtsidentität basierenden Gender-Selbstidentifikation gestoppt. Begründung: Sie hilft Trans*Menschen nicht und sie gefährdet die sexbasierten Rechte von Frauen. Quelle englisch: TheGuardian Quelle deutsch: "Die Mannschaft"
- Noch nicht debattiert: Der Grüne Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (BT 19/19755) führt das Konzept der Gender-Selbstidentifikation in Deutschland ein, ohne dass breit debattiert wurde, wie dabei die geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und die Gesundheit von Trans*Kindern und Jugendlichen geschützt werden können.
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