Veranstaltung: | 46. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Antragsteller*in: | Antonia Schwarz (KV Berlin-Kreisfrei) und 99 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 44%) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 28.04.2021, 23:06 |
S-06: Ergänzung der Bundessatzung von Bündnis 90/Die Grünen Altenrat
Antragstext
In die Satzung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wird ein neuer Paragraph eingeführt, der folgenden
Wortlaut enthält:
§ 29 (neu) ALTENRAT
- Der Altenrat ist das bundespolitische Gremium von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Er vertritt
die besonderen Interessen der Grünen Alten in der Partei und setzt sich in seinem
Wirkungskreis für die Ziele der Partei ein. Er entwickelt und plant politische
Initiativen. Er berät den Bundesvorstand und befasst sich mit Angelegenheiten, die die
Bundesversammlung – BDK an ihn delegiert.
- Der Altenrat hat das Recht, Anträge an den Länderrat und die Bundesversammlung – BDK
zu stellen.
- Dem Altenrat gehören je zwei Delegierte der Landesverbände an. Die Amtszeit der
Mitglieder im Altenrat beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Es gelten die
Regelungen des Frauenstatuts.
- Der Altenrat tagt mindestens einmal jährlich. Er tagt in der Regel parteiöffentlich;
er kann die Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit ausschließen. Der Altenrat wählt aus
seiner Mitte einen Vorstand.
- Die Landesverbände schaffen eigene Strukturen für die Altenpolitik. Die
Altenratsmitglieder werden aus diesen Strukturen delegiert.
- Alle Mitglieder des Altenrates müssen älter als 60 Jahre und Mitglieder der Partei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein.
- Der Altenrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung muss durch den
Länderrat von Bündnis 90/Die Grünen oder durch eine Bundesversammlung – BDK bestätigt
werden.
Begründung
Die Alterung der deutschen Gesellschaft schreitet weiter voran. Eine Partei, die für sich beansprucht, die/den Bundeskanzler*in zu stellen, muss auch nach außen sichtbar alle Generationen der Bevölkerung repräsentieren. Nach unserer Wahrnehmung der grünen Mitgliederstruktur sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN längst eine Partei aller Generationen. Das soll sich auch in unserer Satzung widerspiegeln.
Nachdem 1986 die Frauen und 1994 die Grüne Jugend in die Satzung aufgenommen wurden, ist es nun Zeit für die Grünen Alten. Unsere Lebenserwartung ist weit über 80 Jahre. Es liegt eine große Zeitspanne vor uns, in der wir noch viel Neues beginnen können. Die Jugend und das Leben im Alter folgen eigenen Gesetzmäßigkeiten, die nicht in die Strukturen von Landes- oder Bundesarbeitsgemeinschaften passen.
Alter ist ein Querschnittsthema, das viele andere Landesarbeitsgemeinschaften betrifft, wie Mobilität und Verkehr, Soziales und Gesundheit, Sport und Bewegung, Digitales, Frauenpolitik, Kultur, Migration und Flucht, Bildung, LSBTI, Wirtschaft und Finanzen etc. LAGn und BAGn orientieren sich an Sachgebieten. Alter ist keines.
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